Als Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Stadt Nürnberg können Sie Ihre Rechnungen auch weiterhin in Papierform stellen. Dies gilt auch für die städtischen Eigenbetriebe. Papier-Rechnungen gehen an ein zentrales Postfach. Dort werden die Rechnungen gescannt, ausgelesen und zur elektronischen Bearbeitung an die Rechnungsempfänger innerhalb der Stadtverwaltung beziehungsweise innerhalb der Eigenbetriebe weitergeleitet.
Postfächer für den Rechnungseingang
Die Stadt Nürnberg und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) haben für den Eingang von Papier-Rechnungen zentrale Postfächer eingerichtet. Weitere städtische Eigenbetriebe wie NürnbergBad, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg und NürnbergStift werden ihren Rechnungsempfang in den nächsten Monaten umstellen. Die folgende Übersicht zeigt, an welches Postfach die Papier-Rechnungen zu adressieren sind.
Auftraggeber/Besteller
Postfach für Rechnungseingang
Stadt Nürnberg
Postfach 90 01 48 90492 Nürnberg
Stiftungsverwaltung
Postfach 90 01 48 90492 Nürnberg
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg
Postfach 90 01 48 90492 Nürnberg
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Postfach 90 02 15 90493 Nürnberg
Anforderungen an die Rechnungsadresse
- Die Rechnungsadresse muss die Bezeichnung Stadt Nürnberg mit der jeweiligen städtischen Dienststelle oder Einrichtung enthalten.
- Es darf kein Straßenname in der Rechnungsadresse stehen.
- Die Leitweg-ID sollte künftig auf keiner Rechnung an die Stadt Nürnberg fehlen.