Geldmünzen gestapelt auf Geldscheinen

EnergieSparProjekt

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Was tun bei Stromsperre?


Ebenso wie Ihre Miete sollten Sie auch Ihre Energierechnungen immer pünktlich bezahlen. Denn Energieschulden – also ungezahlte Rechnungen für Haushalts- oder Heizungsstrom, Haushalts- oder Heizungsgas, Warmwasser oder Fernwärme – sind sogenannte Primärschulden, also Schulden, die die Existenzgrundlage von Ihnen unmittelbar in Gefahr bringen können.

    Wenn Sie Strom- oder Gasrechnungen nicht bezahlen und Nachforderungen nicht nachkommen, sperren Energieversorger die Lieferung von Strom oder Gas.
    Der Energieversorger hat das Recht sich in diesem Zusammenhang Zugang zu verschaffen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür ergeben sich aus den Grundversorgungsverordnungen (GVV) Strom und Gas sowie aus den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) für Wasser und Fernwärme.

    Um welche Art von Energieschulden es sich dabei handelt, ist für die Energieversorger unbedeutend. Ob um unbezahlte Nachzahlungen der Jahresabrechnung, um Rückstände bei der laufenden Abschlagszahlung oder um eine nicht gezahlte Schlussabrechnung aus einer früheren Wohnung.


    Wichtige Fragen:


    Wer hilft im Notfall?

    Hilfe bei Stromsperre – Wer ist für mich zuständig?

    Bevor Sie den Weg zu einem Leistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) auf sich nehmen, sollten Sie Kontakt zur NERGIE aufnehmen. Die NERGIE ist verpflichtet Ihnen einen Ratenplan anzubieten. Nutzen Sie dafür den Onlineservice oder die Telefonhotline (0800 100 8009)
    Kommt dieser Ratenplan nicht zustande (aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Zahlungsfluss – Raten wurden nicht bezahlt) sollten Sie sich mit der Bestätigung, dass kein erneuter Ratenplan mit der N-ERGIE abtgeschlossen werden kann, an Ihren zuständigen Leistungsträger wenden, also dem Jobcenter oder dem Sozialamt.