Thema Stromsperre


stromsperre

Ebenso wie Ihre Miete sollten Sie auch Ihre Energierechnungen immer pünktlich bezahlen. Denn Energieschulden – also ungezahlte Rechnungen für Haushalts- oder Heizungsstrom, Haushalts- oder Heizungsgas, Warmwasser oder Fernwärme – sind sogenannte Primärschulden, also Schulden, die die Existenzgrundlage von Ihnen unmittelbar in Gefahr bringen können.

Wenn Sie Strom- oder Gasrechnungen nicht bezahlen und Nachforderungen nicht nachkommen, sperren Energieversorger die Lieferung von Strom oder Gas.
Der Energieversorger hat das Recht sich in diesem Zusammenhang Zugang zu verschaffen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür ergeben sich aus den Grundversorgungsverordnungen (GVV) Strom und Gas sowie aus den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) für Wasser und Fernwärme.

Um welche Art von Energieschulden es sich dabei handelt, ist für die Energieversorger unbedeutend. Ob um unbezahlte Nachzahlungen der Jahresabrechnung, um Rückstände bei der laufenden Abschlagszahlung oder um eine nicht gezahlte Schlussabrechnung aus einer früheren Wohnung.

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