§§ 45 ff Baugesetzbuch (BauGB)
Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstücks-Tauschverfahren. Sie dient dazu, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bebaute und unbebaute Grundstücke so zu ordnen, dass die Zielsetzung des Bebauungsplans erreicht wird. Die Baulandumlegung kann auch im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§34BauGB)durchgeführt werden. Durch die Neuordnung sollen für die jeweilige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.