Auskünfte und Karten zum Immobilienmarkt


Hinweis

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 sind am Donnerstag, den 28. März 2024 veröffentlicht worden.
Die Karte hing zur Einsichtnahme einen Monat lang öffentlich aus.

Bodenrichtwerte der Stadt Nürnberg

Allgemeines

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke mit gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Sie beziehen sich jeweils auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstücks mit definierten Eigenschaften. Für das Stadtgebiet Nürnberg bestehen nahezu flächendeckend Bodenrichtwerte, die in Form der Bodenrichtwertkarte im Maßstab 1:10.000 veröffentlicht sind.

Bodenrichtwertkarte

Ermittlung der Bodenrichtwerte

Auf Grundlage der Kaufpreissammlung werden die Bodenrichtwerte durch direkten oder indirekten Vergleich aus gezahlten Kaufpreisen abgeleitet. Besondere Eigenschaften einzelner Grundstücke - wie z.B. Bodenbeschaffenheit und außergewöhnliche Grundstücksform - sind in den Richtwerten nicht berücksichtigt. Die Bodenrichtwerte werden ab 2022 regelmäßig zum Stichtag 01.01. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl durch den Gutachterausschuss ermittelt.

Bodenrichtwerte als Orientierungshilfe

Die Bodenrichtwerte dienen u.a. dem Ziel eines transparenten Bodenmarktgeschehens, ohne jedoch eine bindende Wirkung bei Kaufverhandlungen zu haben. Sie sind einerseits eine Orientierungshilfe für den interessierten Laien, andererseits Ermittlungsgrundlage von Sachverständigen für Immobilienbewertungen.

Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch in steuerlichen Angelegenheiten. So liegen für die Erbschaft- und Schenkungssteuer (für Fälle, die nach dem Jahressteuergesetz 1997 zu bewerten sind) Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.1996 vor.

Einzelauskunft

Bodenrichtwerte ab dem Stichtag: 31.12.2002 können online, gegen eine Gebühr von 35 Euro pro Objekt und Stichtag, abgefragt werden. Die zugehörigen Unterlagen stehen am Ende des Bestellprozesses als PDF-Download zur Verfügung und können gespeichert und ausgedruckt werden.

Ist es nicht möglich das Online-Verfahren zu nutzen, oder wird ein früherer Stichtag benötigt, senden Sie uns bitte folgendes Antragsformular per Kontaktformular, Fax oder Post zu.

Erwerb der Bodenrichtwertkarte

Gedruckte Ausgabe

Die Bodenrichtwertkarte erscheint jeweils zum Stichtag 01.01. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl. Sie besteht aus neun geplotteten Kartenblättern. Die Gebühr für den gesamten Kartensatz beträgt 350 Euro.

Dauerauskunft der Bodenrichtwertkarte Online

Für Mehrfachauskünfte empfehlen wir den Online-Zugang zur Bodenrichtwertkarte als Dauerauskunft. Mit diesem Verfahren können Sie beliebig viele Einzelauskünfte gegen eine pauschale Gebühr von 400 Euro abrufen. Auf Wunsch bekommen Sie die aktuelle Ausgabe der Bodenrichtwertkarte gegen einen Aufpreis von 100 Euro zusätzlich als Plot.


Hinweis

Der Grundstücksmarktbericht 2023 ist seit Donnerstag, 28. März 2024 erhältlich. Er liegt nicht öffentlich aus.

Nürnberger Grundstücksmarktbericht

Der Nürnberger Grundstücksmarktbericht enthält Daten und Informationen, die für die Wertermittlung von Immobilien erforderlich sind. Diese werden u.a. mit Hilfe mathematisch-statistischer Analysen aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Er wird vom Gutachterausschuss jährlich herausgegeben.

Weitergehende Informationen zum Inhalt finden Sie in der Leseprobe

Diese enthält keine wertrelevanten Daten

Sie können den Grundstücksmarktbericht gegen eine Gebühr von 60 Euro als Druck (Versand per Post, zuzüglich Porto), oder, ab dem Berichtsjahr 2018, als PDF (Versand per E-Mail), bestellen. Nutzen Sie für die Bestellung bitte das Online-Verfahren oder senden uns das PDF-Formular per Fax oder E-Mail zu.


Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Nur Berechtigte können eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit dem unten genannten Ansprechpartner in Verbindung.

Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Grundstücken. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber anderer Rechte, Pflichtteilsberechtigte, Behörden und Gerichte. Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Erstellung eines Verkehrsgutachtens den hinterlegten Vordruck.

Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Bauhof 5

90402 Nürnberg


Verkehrswertgutachten

Frau Ludwig


Telefon 0911 / 231 - 44 53

Telefax 0911 / 231 - 44 25

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Kaufpreissammlung und Geschäftsstellenleitung

Herr Pfaller


Telefon 0911 / 231 - 44 55

Telefax 0911 / 231 - 44 25

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Öffnungszeiten:

Allgemeine telefonische Beratung:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr


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