§§ 80 ff Baugesetzbuch (BauGB)
Eine vereinfachte Umlegung (Grenzregelung) dient der ordnungsgemäßen Bebauung und Erschließung und soll baurechtswidrige Zustände beseitigen. Die vereinfachte Umlegung kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile durchgeführt werden.