Stadtrat beschließt Finanzierungskonzept für Kulturbauvorhaben in der Kongresshalle

„Heute ist ein sehr guter Tag für ganz Nürnberg!“ (Julia Lehner, Bürgermeisterin)

Der Nürnberger Stadtrat hat am 17. Juli 2024 mit großer Mehrheit das Finanzierungskonzept für die Kulturbauvorhaben in der Kongresshalle beschlossen. Die Gesamtkosten liegen bei 296 Millionen Euro und umfassen den Substanzerhalt der denkmalgeschützten Immobilie, den Ausbau von vier Segmenten des Kongresshallen-Rundbaus für die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur, den Ausbau von sechs Segmenten für die Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg sowie den neu zu errichtenden Ergänzungsbau im sogenannten Innenhof der Kongresshalle. Auf den Theaterbau entfallen 85,5 Millionen Euro.

2021 wurden die Kosten für das Gesamtprojekt auf 211 Millionen Euro veranschlagt. Das gestern vom Stadtrat verabschiedete Finanzierungskonzept geht von 296 Millionen Euro aus. Die Gründe dafür sind im Wesentlichen der allgemeine Aufwärtstrend der Baupreise sowie die längere Nutzungsdauer des Ergänzungsbaus: Ursprünglich war man von zehn Jahren ausgegangen; die Förderrichtlinien des Freistaates Bayern sehen jedoch eine Nutzung von mindestens 25 Jahren vor.
Von den 296 Millionen Euro sollen voraussichtlich 210 Millionen Euro durch Fördermittel von Bund, dem Freistaat Bayern und der Europäischen Union finanziert werden.



Rückblick: Das Auswahlverfahren

Der Stadtrat hat am 20. Juli 2022 beschlossen, dass im nordwestlichen Bereich des „Innenhofs“ der Kongresshalle ein sogenannter Ergänzungsbau errichtet werden soll. Dieser Ergänzungsbau umfasst Bühne, Zuschauerraum, Orchesterprobenraum sowie bühnennahe Funktionsbereiche – also diejenigen Räume, die aufgrund ihrer Größe bzw. zwingenden Nähe zur Bühne nicht im Bestand des Kongresshallen-Rundbaus untergebracht werden können.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung ein Verfahren eingeleitet, das die gemeinsame Vergabe der Planungs- und Bauleistungen ermöglicht (Totalübernehmer-Verfahren).

Merkmale des Verfahrens

Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bei einem Totalübernehmer-Verfahren (TÜ-Verfahren) erfolgen Planung und Bau aus einer Hand. Der Totalübernehmer verpflichtet sich, alle Bauleistungen und die gesamten Planungsleistungen sowie die (Vor-) Entwurfsplanung zu übernehmen. Besonders bei Großbauprojekten haben sich TÜ-Verfahren bewährt, um eine zügige und effiziente Realisierung zu gewährleisten. Das Prinzip „Alles aus einer Hand“ vereinfacht die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer; Komplexität wird reduziert, was die Steuerung und das Risikomanagement erleichtert. Die Stadt Nürnberg hat mit ähnlichen Verfahren bereits gute Erfahrungen gemacht.
Ein wesentlicher Vorteil des TÜ-Verfahrens ist das hohe Maß an Kostensicherheit: Die Leistungen werden zum vertraglich vereinbarten Festpreis vergeben. Gleiches gilt für die Terminsicherheit: Vertragsgegenstand zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist auch der Zeitpunkt der baulichen Fertigstellung des Gebäudes. Für die hoch komplexe Verlagerung des Spielbetriebs des Staatstheaters vom Richard-Wagner-Platz in die Kongresshalle sind klar definierte Zeitfenster von großer Wichtigkeit.

Gegenstand des Verfahrens

Gegenstand des Vergabeverfahrens waren Planung und Bau des Ergänzungsbaus der neuen Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg sowie dessen Anbindung an die im baulichen Bestand des Rundbau-Torsos verorteten Funktionsbereiche des Theaters. In der Spielstätte in der Kongresshalle werden die Sparten Musiktheater und Tanz sowie die Staatsphilharmonie während der Bauarbeiten im Opernhaus am Richard-Wagner-Platz proben und auftreten.

Ablauf des Verfahrens

Das TÜ-Verfahren vollzog sich in zwei Etappen, dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb und dem nicht-öffentlichen Verhandlungsverfahren. Im öffentlichen Teilnahmewettbewerb konnten interessierte Bewerber die geforderten Nachweise über ihre Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit einreichen. Auf dieser Basis hat die Stadt Nürnberg als Auftraggeberin aufgrund einer formalen und fachlichen Prüfung die Bewerber ausgewählt, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen konnten. Fünf Bieter wurden am 10. Juli 2023 aufgefordert, Planungsbeiträge als indikative Angebote einzureichen. Vier Bieter sind dieser Aufforderung gefolgt und haben indikative Angebote abgegeben, die im November 2023 eröffnet wurden.

Im Verhandlungsverfahren mit wettbewerblichem Charakter hatte die Auftraggeberin in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen die Möglichkeit, im Rahmen der vergaberechtlichen Grundsätze mit Bietern über Vertragsinhalte zu verhandeln. Diese Verhandlungsgespräche fanden im Februar 2024 statt.

Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche mit allen vier Bietern und Überarbeitung der finalen Leistungsbeschreibung erfolgte am 22. März 2024 die Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote. Dieser Aufforderung kamen alle vier Bieter bis zum Ende der Abgabefrist am 24. Mai 2024 nach.

Der Zuschlag ist vergaberechtlich auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Basis dafür sind die drei nahezu gleichgewichteten Zuschlagskriterien „Preis“ (34 %), „Funktionalität“ (33 %) und „Ästhetik & Angemessenheit des Entwurfs unter besonderer Würdigung erinnerungskultureller Belange“ (33 %). Letzteres berücksichtigt vor allem die Elemente Architektur, äußere und innere Gestaltung, Materialität sowie Aspekte von Städtebau und Denkmalschutz.

Die Bewertung der Angebote erfolgte ausschließlich anhand der drei genannten Kriterien mittels Bepunktung. Maximal konnte ein Entwurf 1.000 Punkte erreichen.
Das Kriterium „Kosten“ wurde durch das kommunale Finanzreferat betrachtet. Diese Bewertung erfolgte ohne Ermessensspielraum anhand der Berechnung mithilfe einer mathematischen Formel.
Das Kriterium „Funktionalität“ hat ein fachliches Gremium am 10. Juni 2024 in nicht-öffentlicher Sitzung bewertet. Hier brachten das Staatstheater Nürnberg als künftiger Nutzer sowie externe Fachleute aus den Bereichen Theaterbau und Bühnentechnik ihre Expertise ein.
Die Bewertung des Kriteriums „Ästhetik“ oblag einem Gremium, dem Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrats sowie externe Fachleute aus den Bereichen Erinnerungskultur, Architektur, Stadtplanung und Denkmalschutz angehörten. Die nicht-öffentliche Sitzung zur Entscheidungsfindung dieses Gremiums hat am 3. Juli 2024 stattgefunden.

Die Bewertung der Angebote erfolgte ausschließlich anhand der vorgenannten Kriterien mittels Bepunktung, wobei insgesamt maximal 1.000 Punkte erreicht werden konnten.
Für die Bewertung der beiden Qualitätskriterien „Ästhetik & Angemessenheit des Entwurfs unter besonderer Würdigung erinnerungskultureller Belange“ sowie „Funktionalität“ wurden Gremien berufen. Das Kriterium „Preis“ wird ohne jeden Ermessensspielraum mittels einer rein mathematischen Berechnung aufgrund einer im Verfahren bekannt gemachten Berechnungsformel bepunktet.

Die einzelnen Bewertungen wurden von der Verwaltung zusammengeführt. Das Ergebnis wurde der Opernhaus-Kommission am 10. Juli 2024 in einem nicht-öffentlichen Sitzungsteil zur Abgabe einer Empfehlung vorgelegt. Diese Empfehlung der Opernhaus-Kommission wurde dem Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung am 17. Juli 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit zugestimmt.

Übersicht über die Bieter

Im Rahmen des Vergabeverfahrens „Errichtung eines Ergänzungsbaus als Spielstätte für das Staatstheater Nürnberg am Standort Kongresshalle Nürnberg“ gingen final vier Angebote ein:

- W. Markgraf GmbH & Co KG, Dieselstraße 9, 95448 Bayreuth,
Architektur: BIG Bjarke Ingels Group, Kopenhagen/ Dänemark

- Gustav Epple GmbH, Tränkestraße 4, 70597 Stuttgart,
Architektur: a+r Architekten GmbH, Stuttgart

- Nüssli (Deutschland) GmbH, Rothgrund 6, 91154 Roth,
Architektur: gmp Generalplanungsgesellschaft mbH, Berlin

- Georg Reisch GmbH & Co. KG, Schwarzachstr. 21, 88348 Bad Saulgau,
Architektur: LRO GmbH & Co. KG, Stuttgart

Der Bieter Georg Reisch GmbH & Co. KG erzielte in allen drei Zuschlagkriterien die höchste Punktzahl und ging damit als klarer Sieger aus dem Verfahren hervor.

Blick von oben auf den zu errichtenden Ergänzungsbau als neue Spielstätte des Staatstheater Nürnberg im Kongresshallen-Innenhof (Computergrafik)

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Siegerentwurf der Georg Reisch GmbH & Co. KG

Errichtung eines Ergänzungsbaus als Spielstätte für das Staatstheater Nürnberg am Standort Kongresshalle Nürnberg_Entwurf_Gustav Epple GmbH

Nicht berücksichtigter Entwurf der Gustav Epple GmbH

Nicht berücksichtigter Entwurf der W. Markgraf GmbH & Co KG im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung eines Ergänzungsbaus als Spielstätte für das Staatstheater Nürnberg am Standort Kongresshalle

Nicht berücksichtigter Entwurf der W. Markgraf GmbH & Co KG

Nicht berücksichtigter Entwurf der Nüssli (Deutschland) GmbH, Rothgrund 6, 91154 Roth im Rahmen des Verfahrens "Errichtung eines Ergänzungsbaus als Spielstätte für das  Staatstheater Nürnberg am Standort Kongresshalle Nürnberg"

Nicht berücksichtigter Entwurf der Nüssli (Deutschland) GmbH


Entwicklung der Investitionskosten

Rückblick: Kostenrahmen vom Dezember 2021

Der Stadtrat hat am 15. Dezember 2021 beschlossen, dass die „Ausweichspielstätte“ des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle errichtet wird. Dem Rat wurde dafür ein Kostenrahmen in Höhe von 130 Mio. Euro benannt. Grundlage für diesen Betrag war eine Machbarkeitsstudie. Diese Kosten beinhalten die folgenden drei Teilbereiche:

  • 22 Mio. Euro für den Substanzerhalt mit Dachsanierung, statischer Sicherung der Gebäudehülle, Ersatz/Einbau von Fenstern und Türen (bezogen auf sechs von 16 Sektoren des Kongresshallen-Rundbaus; diese „Sowieso-Kosten“ fallen völlig unabhängig von der künftigen Nutzung an, weil die Stadt Nürnberg als Eigentümerin zur Sicherung und zum Erhalt der denkmalgeschützten Immobilie Kongresshalle nach Artikel 141 (2) der Bayerischen Verfassung verpflichtet ist
  • 66 Mio. Euro für den Ausbau des Bestands (bezogen auf sechs von 16 Sektoren)
  • 42 Mio. Euro für den Ergänzungsbau (Zuschauerraum mit 800 Plätzen)

Ohne Berücksichtigung der „Sowieso-Kosten“ für den Substanzerhalt entfallen auf eine Interimsnutzung der Kongresshalle für den Ausbau der sechs Sektoren im Bestand und den Ergänzungsbau 108 Mio. Euro.

Diese Kostenermittlung erfolgte auf der Grundlage der Bedarfe des Staatstheaters Nürnberg; diese wurden dem Stadtrat am 15. Dezember 2021 in der „Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg“ vorgelegt.
Für die Ermöglichungsräume wurden Ausbaukosten in Höhe von 44 Mio. Euro angesetzt. Dieser Betrag wurde analog der Ausbaukosten für Sektoren des Staatstheaters ermittelt, also 11 Mio. Euro pro Sektor.

Veränderte Rahmenbedingungen

Nach der Corona-Wirtschaftskrise ab 2020 führte ab Ende Februar 2022 der russische Überfall auf die Ukraine und der seitdem andauernde Ukraine-Krieg zu erheblichen geopolitischen und wirtschaftlichen Verwerfungen. Im 4. Quartal 2021 (Beschluss zum Standort Kongresshalle) betrug der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Baupreisindex für gewerbliche Betriebsgebäude 134,1 (Originalwert 2015 = 100). Bis zum 3. Quartal 2022 (Festlegung Standort Ergänzungsbau) stieg der Index auf 154,2. Im 4. Quartal 2022 betrug er 157,7. Im 1. Quartal 2024 lag der Wert bei 156,6. Seit der Festlegung der Kongresshalle als Standort für das „Operninterim“ ist der Baupreisindex demnach von 134,1 auf aktuell 156,6, also um 22,5 Punkte, gestiegen.

Anpassung des Kostenrahmens

Im Rahmen der Planungen wurden Anstrengungen unternommen, um den enorm steigenden Preisen durch qualitative und quantitative Ansätze entgegenzuwirken. Dennoch liegen die erforderlichen Investitionskosten des Kulturentwicklungsvorhabens Kongresshalle über dem im MIP-Budget. Dem festgesetzten Kostenrahmen von 211 Mio. Euro stehen nun 296,2 Mio. Euro gegenüber. Das bedeutet ein Delta von 85,2 Mio. Euro.


Investitionskosten für die Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg

Für die Spielstätte des Staatstheaters in der Kongresshalle wurden in der aktuellen Übersicht Kosten in Höhe von 175,5 Mio. Euro ermittelt, 67,5 Mio. Euro mehr als 2021 prognostiziert.

Ergänzungsbau

Für den Ergänzungsbau hat der Stadtrat einen Kostenrahmen von 42 Mio. Euro als Kostenobergrenze beschlossen. Die – relativ grobe – Schätzung dieses Betrags orientierte sich an der 2021 fertiggestellten Isarphilharmonie in München. Dem Budget von 42 Mio. Euro lag die Annahme zugrunde, dass dieses „Interim“ lediglich zehn Jahre genutzt und anschließend beseitigt wird. Diese Prämisse hat sich jedoch geändert: Die Vorgaben der Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz verlangen eine Nutzungszeit von mindestens 25 Jahren. Dies hat Konsequenzen für die erforderlichen Qualitäten der Bauausführung.

Diese Prämisse hat sich jedoch geändert: Die Vorgaben der Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz verlangen eine Nutzungszeit von mindestens 25 Jahren. Dies hat Konsequenzen für die erforderlichen Qualitäten der Bauausführung. Die Marktsignale nach der Veröffentlichung der Ausschreibung haben außerdem sehr deutlich gezeigt, dass der Ergänzungsbau mit einer Ausstattung, die den im Bedarfsplan definierten Anforderungen an den Spielbetrieb des Staatstheaters Nürnberg entspricht, nicht für 42 Mio. Euro zu haben ist. Die Kosten für den Ergänzungsbau liegen gemäß dem ausgewählten Angebot bei 85,5 Mio. Euro.

Zur Eindämmung der Kosten hat das Staatstheater bereits im Vorfeld alle Möglichkeiten ausgeschöpft, wie einige Beispiele illustrieren: So wurde auf eine Untermaschinerie und eine Kreuzbühne verzichtet. Die Obermaschinerie wird aus dem Bestand vom Richard-Wagner-Platz an den Standort Kongresshalle umgezogen. Dort wird der Zuschauerraum im Vergleich zum Opernhaus um gut ein Fünftel auf 800 Plätze reduziert.
Weitere Einsparungen würden zu einer dysfunktionalen Lösung für die Spielstätte des Staatstheaters in der Kongresshalle führen.

Spielstätte des Staatstheaters im Bestand des Kongresshallen-Rundbaus

Die vom Stadtrat beschlossene Budgetobergrenze in Höhe von 66 Mio. Euro kann voraussichtlich nicht eingehalten werden. Mit derzeit rund 90 Mio. Euro liegen die Kosten darüber. Basis dieses Betrags sind die Kostenermittlungen der Objekt- und Fachplanungen. Aus der Perspektive der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entsprechen die vorliegenden Kosten teils dem Stand einer Kostenberechnung, teils dem Stand einer Kostenschätzung.

Während für den einfachen bis einfachsten Ausbau für die Ermöglichungsräume je Sektor 11 Mio. Euro veranschlagt werden, liegen die Kosten für die Staatstheater-Sektoren bei 15 Mio. Euro. Die wesentlichen Gründe für die höheren Kosten sind die unterschiedlichen Anforderungen der Nutzungen. So ist für die Staatstheater-Sektoren insgesamt ein höherer technischer Ausstattungsgrad erforderlich. Hinzu kommt, dass in den Werkstätten und anderen Funktionsbereichen arbeitsrechtliche Vorschriften einzuhalten sind.


Förderkulisse

Die Stadt Nürnberg nimmt eine hohe Bereitschaft seitens des Bundes und des Freistaats Bayern wahr, das Gesamtvorhaben Kongresshalle zu unterstützen. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der hohen Fördersummen, sondern auch hinsichtlich der Ermöglichung des vorgezogenen Beginns der geförderten Teilmaßnahmen. Dieses Vorgehen ist üblich, um Förderprojekte dieser Größenordnung in vertretbaren Zeiträumen überhaupt durchführen zu können. Auch die Europäische Union unterstützt das Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle: Die Schadstoffbeseitigung wird mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Erste Förderbescheide liegen der Stadt inzwischen vor. Damit hat sich die komplexe Förderkulisse konkretisiert und entwickelt sich derzeit planmäßig. Das Verhältnis von eingeworbenen Fördermitteln und dem tatsächlichen finanziellen Eigenanteil der Stadt Nürnberg am Projekt stellt sich aktuell wie folgt dar:

Gesamtkosten Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle
Berechnete Kosten/ AngebotFördersummenStädtische
Finanzierungsmittel
Städtische Finanzierungsmittel MIP 2024Delta städtische Mittel gegenüber MIP 2024
296,2 Mio. Euro210,14 Mio. Euro86,07 Mio. Euro58,2 Mio. Euro27,87 Mio. Euro

Gegenüber den Werten des städtischen Finanzierungsanteils im MIP 2024 würde sich der Ansatz auf der Grundlage des derzeitigen Planungsstandes um 27,87 Mio. Euro (bezogen auf das Gesamtvorhaben Kongresshalle) erhöhen. Darin ist der Personalaufwand der Bauverwaltung für die Planungs- und Bauzeit enthalten (BVK). Die Mehrbelastung des MIP würde sich im Abrechnungszeitraum auf fünf Jahre verteilen; der durchschnittliche städtische Finanzierungsanteil pro Jahr würde damit (inklusive BVK) um rund 5,6 Mio. Euro steigen.


Zeitplan

Die bislang veröffentlichte Zeitplanung für die Kulturbauvorhaben in der Kongresshalle war extrem ambitioniert und enthielt keinerlei Reserven, um etwaige Verzögerungen abzupuffern. Die zuletzt in der Opernhaus-Kommission im November 2023 präsentierte Darstellung der Projekt-Meilensteine beinhaltete noch einige „Unbekannte“; einige dieser relevanten Einflussfaktoren sind inzwischen konkreter geworden. Die Fortschritte im Planungsstand sowie die Erkenntnisse aus den Verhandlungen mit Fördergebern ermöglichen nun genaue Aussagen über die zeitlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der weiteren Planungs- und Bauprozesse.

Diese Konkretisierung ist insbesondere für das Staatstheater Nürnberg von großer Bedeutung, denn dessen künstlerische Produktion bedarf eines mehrjährigen Vorlaufs. Auch der komplexe Umzug vom Richard-Wagner-Platz in die Kongresshalle muss lange im Voraus geplant werden – sowohl aus logistischen Gründen als auch wegen der Gestaltung einer „Übergangsspielzeit“, die eine Unterbrechung des Spielbetriebs so kurz wie möglich hält.

Vor diesem Hintergrund ist vor allem das Staatstheater auf größtmögliche Planungssicherheit angewiesen. Die nun vorliegende Planungstiefe bietet die Grundlage für einen ehrgeizigen, aber nicht utopischen Zeitplan, der dem Staatstheater mit Blick auf die Planung des Umzugs und der Eröffnungsspielzeit realistische Perspektiven aufzeigt.

Zusammenfassend ergeben sich für den Real-Case-Zeitplan nach aktuellem Stand der Planung für die bauliche Umsetzung des Projekts folgende Meilensteine:

Q3 2024

Abschluss des Vergabeverfahrens für den Ergänzungsbau

Q3 2025

Baubeginn Ergänzungsbau

Q4 2025

Baubeginn Ausbau für das Staatstheater

vorheriger Planungsstand: Q1-Q2 2025
--> + ca. 6 Monate

Q1 2026

Baubeginn Ausbau Ermöglichungsräume

vorheriger Planungsstand: Q1-Q2 2025
--> + ca. 9 Monate

Q4 2027

Bauliche Fertigstellung Staatstheater

vorheriger Planungsstand: Q3-Q4 2026
--> + 12 Monate

Q1 2028

Bauliche Fertigstellung Ermöglichungsräume

vorheriger Planungsstand: Q3-Q4 2026
--> + 15 Monate

Q4 2028

Eröffnung Staatstheater

vorheriger Planungsstand: Ende 2027
--> + 12 Monate


Die Kulturbauvorhaben in der Kongresshalle weisen aufgrund ihrer Größe und der Verzahnung der einzelnen Teilprojekte eine besondere Komplexität auf. Deshalb bestehen weiterhin vielfältige Projektrisiken. Dazu gehören Risiken wie die Auswirkungen fehlender Zustimmungen oder verlängerter Prozesse, beispielsweise im Bereich der Planung, aber auch bei Fördermittelgebern oder im politischen Raum. Außerdem existieren unvorhersehbare Risiken, die sich insbesondere aus dem Planen und Bauen im Bestand ergeben können. Insofern stellt die aktuelle Meilensteinplanung hinsichtlich der einzelnen Aufgaben und Meilensteine eine Momentaufnahme dar. Sie kann keine Garantie für die Einhaltung der genannten Termine bieten, wohl aber einen realistischen Anhaltspunkt für die weiteren Planungen.

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