Feiertagsregelung für die Nürnberger Wochenmärkte

Feiertagsregelung Nürnberger Wochenmärkte

Eine genaue Feiertagsregelung für die einzelnen Wochenmärkte finden Sie unter nachfolgender Auflistung.
In speziellen Fällen können die Markthändler davon abweichende Regelungen treffen. Wir informieren darüber zeitnah auf unserer Startseite.


Hauptmarkt

Falls Montag - Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, entfällt der Wochenmarkt an diesem Tag komplett.

Kopernikusplatz

Falls der Freitag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Donnerstag statt.

Heinrich-Böll-Platz

Falls der Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Freitag statt.

Johann-Adam-Reitenspieß-Platz

Falls der Mittwoch ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Dienstag statt.

Palmplatz

Falls der Dienstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Montag statt. Im Falle eines gesetzlichen Feiertages am Samstag, findet der Markt am Freitag statt.

Während der Kirchweih St. Johannis ist der Palmplatz belegt. Der Wochenmarkt fällt an diesem Samstag aus.

Kobergerplatz

Falls der Freitag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Donnerstag statt.

Schillerplatz

Falls Montag - Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, entfällt der Wochenmarkt an diesem Tag komplett.

Fritz-Munkert-Platz

Falls der Mittwoch, Freitag oder Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt jeweils einen Tag vorher statt.

Erlenstegen

Falls der Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Mittwoch statt.

Gostenhof

Falls der Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Mittwoch statt.

Mögeldorf

Falls der Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Freitag statt.

Fällt der Markttag auf einen Weihnachtsfeiertag findet der Markt am letzten Werktag vor den Feiertagen statt; dabei ist an Heiligabend der gesetzliche Ladenschluss (14:00 Uhr) einzuhalten.

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