Das Feldgeschworenenwesen ist das älteste kommunale Ehrenamt Bayerns. Seine Wurzeln lassen sich bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen.
Die Feldgeschworenen überwachen die Gemeindegrenzen und wirken bei der Abmarkung von Grundstücken mit. Die Einhaltung dieser Grenzen stellen sie mit geheimen Zeichen in einer speziellen Anordnung, dem sogenannten "Siebenergeheimnis", sicher.
Traditionell sollte jede Gemeinde sieben solcher Beauftragte haben, deswegen auch der Name "Siebener", unter dem viele Menschen die Feldgeschworenen kennen.
Viele weitere Informationen zu den Aufgaben und historischen Hintergründen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
In Nürnberg sind die Feldgeschworenen in 14 Gremien unterteilt:
Boxdorf
Brunn/Fischbach
Großgründlach
Katzwang
Kornburg
Neunhof
Nord
Nord-West
Ost
Süd
Süd-Ost
Süd-West
West
Worzeldorf
In jedem Gremium gibt es einen Obmann und einen Stellvertreter. Der Obmann koordiniert die vom Vermessungsamt kommenden Ladungen und teilt die Feldgeschworenen zu.
Bei den Aufträgen des Vermessungsamtes kann es sich z.B. um Grundstücksvermessungen und Aufteilungen bei Erbfällen handeln, aber auch vor dem Baubeginn vieler Großprojekte unterstützen die Siebener die Vermessungsbeamten. Die Einsätze dauern je nach Größe der Fläche wenige Stunden, können aber auch den ganzen bzw. mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Die Nürnberger Märkte arbeiten als Landwirtschaftsbehörde eng mit den Feldgeschworenen und der Feldgeschworenenvereinigung zusammen und zahlen unter anderem die Aufwandsentschädigung für die Einsätze aus. Auch für die Arbeitssicherheit bei der Tätigkeit im Freien setzten wir uns ein.
Bewerbung als Feldgeschworener
Wir freuen uns über jeden, der sich ehrenamtlich engagieren will und nehmen gerne Bewerbungen über das unten angegebene Kontaktformular entgegen.
Voraussetzungen für den Einsatz sind:
ein Alter von mindestens 21 Jahren
Wohnsitz in Nürnberg
Vorliegen des passiven Wahlrechts
körperliche Belastbarkeit (Tragen von Material wie z.B. Grenzsteinen)
Spaß am Arbeiten im Freien
Unparteilichkeit und Verschwiegenheit
Für die geleistete Arbeit gibt es eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe durch Satzung festgelegt wird. Sie liegt derzeit bei 17 € je angefangener Stunde, einschließlich Fahrtkosten und Auslagen. Die Gebührenordnung für die Feldgeschworenen finden Sie im Infobereich unserer Internetseite.
Zum Infoservice<https://www.nuernberg.de/internet/marktamt/infoservice.html>