Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes der Stadt Nürnberg an die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich seit vielen Jahren überdurchschnittlich ehrenamtlich engagieren. Sie soll ein "Dankeschön" sein und Vorteile für die vielen Menschen bieten, die sich in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft jeden Tag für Andere und für das Gemeinwohl einsetzen.
Mit unermüdlichem bürgerschaftlichen Engagement in sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Bereichen schaffen alleine in Bayern rund 3,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger unbezahlbare Werte. Durch ihren persönlichen Einsatz und gelebte Solidarität wird unsere Gesellschaft erst stark und lebendig. Freiwilliges und langjähriges Engagement ohne Gegenleistungen verdient eine Kultur der Anerkennung und Wertschätzung.
Welche Vorteile bringt die Ehrenamtskarte?
Mit der Ehrenamtskarte sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden. Wer die Karte besitzt, erhält Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaats Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft. Dies kann zum Beispiel der ermäßigte oder kostenlose Eintritt in ein Museum oder ein Schwimmbad sein oder aber auch ein Rabatt in einem Sportfachgeschäft.
Dabei gilt die Ehrenamtskarte nicht nur für die Stadt Nürnberg, sondern auch für den gesamten Freistaat Bayern. So können Karteninhaberinnen und -inhaber auch die Angebote und Vergünstigungen aus anderen teilnehmenden bayerischen Landkreisen nutzen. Daneben winken attraktive exklusive Gewinnspiele mit tollen Preisen.
Folgende persönliche Voraussetzungen für den Erhalt einer Ehrenamtskarte müssen erfüllt sein:
Die BLAUE Ehrenamtskarte, die drei Jahre bzw. bei Verlängerung vier Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die • mindestens 16 Jahre alt sind und • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig und unentgeltlich durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren, wobei ein angemessener Kostenersatz zulässig ist oder • Inhaber/-innen einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder • als Reservist/-innen regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständige/-r Angehörige/-r eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Die unbegrenzt gültige GOLDENE Ehrenamtskarte erhalten • Inhaber/-innen des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten, • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben (z.B. Feuerwehr-Ehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit), • Reservist/-innen, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und • Ehrenamtliche, die nachweislich seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Wie erhalte ich eine Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen bei der Stadt Nürnberg beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie im Rathaus der Stadt Nürnberg oder online.
Voraussetzung für die Beantragung der Ehrenamtskarte ist immer der Hauptwohnsitz. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von technischen Schwierigkeiten zu Verzögerungen bei der Ausstellung von physischen Ehrenamtskarten kommen kann. Eine Digitale Ehrenamtskarte können Sie nach wie vor in der Ehrenamtskarten-App beantragen.