Vorbereitende Untersuchungen in der Altstadt Mitte

Der Fachbegriff "Vorbereitende Untersuchungen" - kurz "VU" - stammt aus dem Bereich der Stadtplanung. Um ein sogenanntes Stadterneuerungsgebiet auszuweisen und Fördermittel aus einem Städtebauförderungsprogramm zu erhalten, müssen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So sieht das Gesetz vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen vor.


Was ist Stadterneuerung?

Wesentliche Aufgabe der Stadterneuerung ist die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen in Stadtteilen mit Entwicklungspotenzial. Rechtsgrundlage ist das "besondere Städtebaurecht" im Baugesetzbuch (§§136-191 BauGB). Kennzeichnen für die Stadterneuerung ist der integrierte Bearbeitungsansatz, der städtebauliche, soziale, ökonomische, ökologische und kulturelle Handlungsfelder gleichwertig betrachtet.

Die öffentlichen Investitionen der Stadt Nürnberg können von Bund und Freistaat Bayern im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst werden. In Stadterneuerungsgebieten können auf der Grundlage eines vom Stadtrat beschlossenen Handlungsprogrammes z.B. folgende Maßnahmen umgesetzt werden:


Warum gibt es Vorbereitende Untersuchungen?

Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist es, Beurteilungsgrundlagen über die strukturellen und funktionalen Gegebenheiten im Gebiet zu erhalten. Auf Basis dessen wird über die Notwendigkeit der Sanierung entschieden. Daraufhin werden Sanierungsziele definiert und ein Rahmenplan mit konkreten Maßnahmen erstellt. Dieser Prozess dauert in der Regel ca. ein Jahr.

Mit dem Ende der vorbereitenden Untersuchungen wird ein Abschlussbericht veröffentlicht, der die Sanierungsziele und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen sowie den Rahmenplan enthält. Dies bildet die Grundlage für die Entwicklungen der nächsten Jahre im Stadterneuerungsgebiet.


Was bedeuten Vorbereitende Untersuchungen für Anwohnende und Eigentümer?

Die vorbereitenden Untersuchungen wurden gem. § 141 BauGB durch den Beschluss des Stadtrates am 19.06.2024 eingeleitet. Dies hat verschiedene Auswirkungen auf Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten. Die sich daraus ergebenden Wirkungen können im BauGB nachgelesen werden.

Hinweis

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden z.B. die §§ 137, 138 und 139 über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung.
Weitere Informationen:


Welche Themenfelder sind besonders wichtig?

Der integrierte Bearbeitungsansatz sieht vor, vielfältige Themenfelder als gleichwertig zu betrachten und somit eine qualitative, zukunftsorientierte Stadtentwicklung sicherzustellen. Themenfelder, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen besonders berücksichtigt werden, können z.B. sein:

  • Freiraum, Grün- und Freiflächen
  • Mobilität und Verkehr
  • Wohnen, Wohnumfeld und Städtebau
  • Klimagerechter Stadtumbau
  • Soziales, Demografie, Bildung und Kultur
  • Lokale Ökonomie und Handel
  • Qualifizierung und Image

Wie können sich Bürgerinnen und Bürger einbringen?

Zentraler Bestandteil eines Stadterneuerungsprozesses ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Ihr lokales Wissen sowie ihre Wünsche und Bedarfe sollen eng eingebunden werden.

Mehr zum Thema

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/qb_altstadt/vorbereitende_untersuchungen.html>