Willkommen im Nürnberger Reisebus-Buchungsportal für die Einfahrt in die Altstadt

Grundsätzlich ist die Einfahrt in die Augustinerstraße mit Reisebussen nicht erlaubt. Denn: Bitte bedenken Sie, dass die Nürnberger Altstadt mittelalterlich geprägt und sehr eng bebaut ist. Innerhalb der Altstadt gibt es daher keine Möglichkeit, einer größeren Anzahl an Reisebussen das Aus- und Einsteigen der Fahrgäste zu ermöglichen.

Am Rande der Altstadt stehen Ihnen mit dem Vestnertorgraben, der Grasersgasse und dem Spittlertorgraben Halte- und Kurzzeitparkmöglichkeiten zur Verfügung, von denen aus Ihre Fahrgäste innerhalb von 15 Minuten alle wichtigen Sehenswürdigkeiten in der Nürnberger Altstadt erreichen.

Seit dem 1. November 2021 gilt die folgende Regelung:

Die Einfahrt in die Augustinerstraße ist nur möglich mit mobilitätseingeschränkten Fahrgästen an Bord und nach vorheriger Genehmigung!

Wenn Sie mobilitätseingeschränkte Fahrgäste an Bord haben, können Sie mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung in die Augustinerstraße einfahren und dort 10 Minuten halten. Die Augustinerstraße befindet sich zentral neben dem Hauptmarkt.

Sie müssen die gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für Ihren Reisebus (nach §46 StVO) für jede Einfahrt einzeln beantragen. Jede Ausnahmegenehmigung gilt einmal für den jeweils beantragten Termin. Sie muss dem Wachpersonal vor Ort vorgezeigt werden. Sie können diese Ausnahmegenehmigung ausschließlich über unser neues Buchungssystem online beantragen, die Genehmigung erhalten Sie ebenfalls online.

Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und einen angenehmen Aufenthalt in Nürnberg!

Bitte beachten Sie: Eine Einfahrt ohne Ausnahmegenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden!


Direkt zum Buchungssystem für Reisebusse


Weitere Informationen zum Buchungssystem für Reisebusse...

...finden Sie auch direkt im Buchungssystem: Hier gibt es ein Benutzerhandbuch und einen FAQ-Bereich mit allen Informationen zur Benutzung des Systems.



Wie funktioniert das Buchungssystem?

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie sich registrieren können und wie Sie eine Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt mit dem Reisebus in die Augustinerstraße beantragen können.
Sie finden diese Informationen auch innerhalb des Buchungssystems im Handbuch. Daneben gibt es im System den Bereich "FAQ", in dem wesentliche Fragen beantwortet werden.

Schritt 1: Registrierung

Die Registrierung erfolgt über die Registrierungsmaske auf der Webseite. Bitte füllen Sie alle mit einem * markierten Pflichtfelder aus. Nachdem Sie das Registrierungsformular ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie eine Registrierungs-E-Mail. Erst wenn Sie diese wiederum bestätigt haben, ist der Registrierungsvorgang vollständig abgeschlossen.

Schritt 2: Neue Buchung erstellen

Nach Abschluss der Registrierung können Sie sich mit Ihren Benutzerdaten im Kundenportal anmelden. Jetzt können Sie über den Menüpunkt „Ausnahmegenehmigung neu beantragen“ eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Mit der Beantragung dieser Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in die Augustinerstraße buchen Sie gleichzeitig einen Zeitpunkt für die Einfahrt. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den gebuchten Zeitpunkt.

2.1. Mobilitätseingeschränkte Personen

Im ersten Reservierungsschritt müssen Sie bestätigen, dass sich mobilitätseingeschränkte Personen an Bord Ihres Reisebusses befinden. Dies ist unbedingt notwendig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung und um die Einfahrt buchen zu können. Wenn Sie keine mobilitätseingeschränkten Personen an Bord haben, müssen Sie die Nachfrage verneinen. Sie erhalten dann eine Übersichtskarte mit anderen Halteplätzen für Reisebusse im Stadtgebiet.

2.2. Anreiseinformationen

Das Anreisedatum können Sie im zweiten Reservierungsschritt über den Datumswähler festlegen. Hier werden lediglich Tage angezeigt, die noch buchbar sind.

2.3. Uhrzeit und KFZ-Kennzeichen

Im dritten Reservierungsschritt müssen Sie die Uhrzeit des Anreisezeitpunkts und das KFZ-Kennzeichen des betreffenden Reisebusses angeben. Es können lediglich Anreisezeiten ausgewählt werden, für die noch Kapazitäten vorhanden sind.

Sollte sich das das Fahrzeug und damit das KFZ-Kennzeichen später ändern, müssen Sie dies nach Abschluss der Buchung im Menüpunkt Reservierungsverwaltung anpassen.

2.4. Zusammenfassung & Bezahlung

Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese beträgt zurzeit 25 Euro.

Der vierte Schritt des Buchungsvorgangs enthält eine Zusammenfassung Ihrer Ausnahmegenehmigung und die Auswahl der Zahlungsart. Bitte wählen Sie die gewünschte Zahlungsart aus und bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Ihrem Klick auf „Verbindlich beantragen“ werden Sie auf die Bezahlungsseite weitergeleitet.

2.5. Reservierungsabschluss

Nach Abschluss des Bezahlvorgangs erscheint die Seite mit der Bestätigung Ihrer Reservierung. Hier können Sie die Rechnung und Ihre Ausnahmegenehmigung herunterladen. Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit der Rechnung und der Ausnahmegenehmigung als PDF im Anhang.

Die Ausnahmegenehmigung muss im Fahrzeug vorliegen.

Bitte lassen Sie die Ausnahmegenehmigung dem Busfahrer zukommen, damit das Bewachungspersonal vor Ort die Gültigkeit der Genehmigung überprüfen kann.

Schritt 3: Anfahrt und Kontrolle

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt Ihren Reisebus zur einmaligen Einfahrt in die Augustinerstraße, nur zum darin angegebenen Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit).

Abweichende Einfahrten (früher oder später), auch um ein paar Minuten, sind nicht möglich. Ein Abwarten in der Umgebung der Augustinerstraße ist ebenfalls nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen daher, die Busparkplätze am Vestnertorgraben als kurzzeitigen Wartebereich zu nutzen. Von dort sind Sie bei jeder Verkehrslage innerhalb von circa 5 Minuten in der Augustinerstraße.

Bei Verspätungen bitten wir um frühzeitige Umbuchung oder Stornierung.

Bei Einfahrt in die Augustinerstraße ist die gültige Ausnahmegenehmigung (ausgedruckt oder digital an einem mobilen Endgerät) für das Kontrollpersonal bereit zu halten und diesem vorzuzeigen.


Umbuchung / Änderung des KFZ-Kennzeichens / Stornierung

Umbuchung

Die Änderung von Uhrzeit und Datum ist kostenlos möglich, freie Verfügbarkeiten vorausgesetzt.

Hierzu melden Sie sich im Kundenportal an und wählen den Menüpunkt „Ausnahmegenehmigungen verwalten“. In der Detailansicht einer Reservierung können Sie über den Eintrag „Daten ändern“ sowohl das Anreisedatum als auch die Anreiseuhrzeit anpassen.

Änderung des KFZ-Kennzeichens

Wenn Sie ein anderes Fahrzeug nutzen als im Antrag vermerkt, müssen Sie das KFZ-Kennzeichen ändern. Dies geht ebenfalls über den Menüpunkt „Daten ändern“.

Stornierung

Die Stornierung einer Reservierung ist jederzeit in der Reservierungsverwaltung möglich. Klicken Sie hierzu bitte auf den Menüpunkt „Ausnahmegenehmigung stornieren“.

Bitte beachten Sie dabei: Eine Rückzahlung der Genehmigungsgebühr ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Wir bitten jedoch aus Rücksicht auf andere Unternehmen, nicht benötigte Buchungen zu stornieren und somit nicht genutzte Zeiträume freizugeben.

Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren:

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/busbuchungssystem.html>