Beabsichtigter Ausbau von Erschließungsmaßnahmen
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat und vorbehaltlich aller sonstigen technischen und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen beabsichtigt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Fachbereich Planung und Bau Straße und Fachbereich Betrieb und Unterhalt – folgende Erschließungsmaßnahmen durchzuführen:
Bezirk 1 - Stadtgebiet Nordwest
- keine neuen Maßnahmen
Bezirk 2 - Stadtgebiet Nord
- keine neuen Maßnahmen
Bezirk 3 - Stadtgebiet Altstadt
- keine neuen Maßnahmen
Bezirk 4 - Stadtgebiet Südwest
- keine neuen Maßnahmen
Bezirk 5 - Stadtgebiet Ost
- keine neuen Maßnahmen
Bezirk 6 - Stadtgebiet Süd
- Baden-Powell-Straße
- Matthias-Erzberger-Straße
Grundbuchamtliche Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch eine dieser Maßnahmen erschlossen werden oder erschließbar sind, müssen ca. 1 ½ bis 2 Jahre nach Fertigstellung der Maßnahme damit rechnen, dass sie Erschließungsbeiträge nach Art. 5a des Kommunalabgabengesetzes i.V.m. den Bestimmungen des Baugesetzbuches bezahlen müssen. Im Einzelfall können auch zu einem früheren Zeitpunkt Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag erhoben werden.
Den Beitragspflichtigen wird durch den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
- Sachgebiet Verwaltung/Beiträge -, Nürnberg, Sulzbacher Straße 2-6, der Erlass der entsprechenden Bescheide ca. 2 Wochen vorher angekündigt und ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Höhe des auf sie zukommenden Erschließungsbeitrages vorweg zu informieren. Die Eigentümer der Grundstücke können sich jedoch schon jetzt einen Überblick über die ungefähre Beitragshöhe verschaffen, wenn sie einen Beitragssatz von derzeit 15,00 bis 25,00 EUR/m² Grundstücksfläche annehmen. Es muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich hier nur um einen völlig unverbindlichen Erfahrungswert handeln kann.
Diese Informationen werden auch im Amtsblatt und ggf. in der Tagespresse veröffentlicht.
Aktuelle Veröffentlichung
Frühere Veröffentlichungen
2018