Mit der Eröffnung des Ostermarkts beginnt die Osterzeit in Nürnberg. Wir haben Tipps für Sie zusammengestellt – egal, ob Sie an Ostern in die Kirche oder ins Konzert gehen wollen, Osterdeko kaufen möchten oder eine Bastelstunde für Ihre Kinder suchen.
Nürnberger Ostermarkt
Auf dem Ostermarkt gibt es alles, was im Haushalt gerade fehlt: Besen, Bürsten, Töpfe und vieles mehr. Auch mit Osterdekoration und Kunsthandwerk können Sie sich dort eindecken. Letztes Jahr feierte der Ostermarkt sein 600-jähriges Bestehen. Der Markt ist vom 4. bis 21. April täglich von 10 bis 19 Uhr geöffnet. Am Karfreitag ist er geschlossen.
Gründonnerstag, 18.30 Uhr: Eucharistiefeier vom letzten Abendmahl Karfreitag, 15 Uhr: Feier vom Leiden und Sterben Jesu Karfreitag, 19.30 Uhr: Andacht von den sieben letzten Worten Jesu Ostersonntag, 10.30 Uhr: Festgottesdienst Ostersonntag, 19 Uhr: Eucharistiefeier
Gründonnerstag, 19 Uhr: Zeit der Erinnerung – Abendmahlsfeier Gründonnerstag, 20.15 Uhr: Zeit der Einsamkeit – Taizé-Ölbergnacht Karfreitag, 15 Uhr: Zeit des (Ver)Zweifelns – Karliturgie Karfreitag, 20 Uhr: Die Suche nach der verlorenen Zeit – Literarischer Karfreitag Ostersonntag, 5.30 Uhr: Zeit der Hofnung – Auferstehungsfeier Ostersonntag, 20.30 Uhr: Zeit des Aufbruchs – Messfeier Ostermontag, 18 Uhr: Zeit des Neubeginns – Musikalische Osterandacht
Ein klassisches Ausflugsziel für Familien ist der Tiergarten. Aber wie wäre es mit zum Beispiel mit einer Radtour durchs Rednitztal oder einem Sandspaziergang von Mögeldorf nach Hammer?
Ausflüge in der Stadt<https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/ausflugsziele.html>
Ausflüge in die Region
Sie haben die Qual der Wahl: In der Region rund um Nürnberg erwarten Ausflügler Burgen, Höhlen, Hochseilgärten und Freizeitparks und vieles mehr. Das macht nicht nur Kindern Spaß, sondern auch Erwachsenen.
Ausflüge in die Region<https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/ausflugsziele_region.html>
In Bayern zählen Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag zu den stillen Tagen. An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Am Karfreitag sind in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.