IV. Nürnberg als bayerische Stadt (seit 1806)

2. Im 20. Jahrhundert

Hartmut Frommer *

* Die historische Einleitung zu den Loseblattausgaben des Stadtrechts wurde 1939 ("Die geschichtliche Entwicklung des Nürnberger Ortsrechts"), 1957 und 1972 ("Geschichte des Nürnberger Ortsrechts", 1. und 2. Auflage) von Archivdirektor Dr. jur. Werner Schultheiß besorgt. Sie ist für die Internet-Ausgabe der Jahrtausendwende von Stadtrechtsdirektor Dr. jur. utr. Hartmut Frommer durchgesehen und im Teil IV (seit 1806) neu bearbeitet worden.



Die stürmische Entwicklung zum ersten Industrieplatz Bayerns kam nach den beiden Weltkriegen zu ihrem Ende; die schwierige Umstellung vom Produktions- zum Dienstleistungsstandort verläuft seither kontinuierlich und erfolgversprechend. Die Einwohnerzahl zu Beginn des 20. Jahrhunderts betrug 247.226. Das Maximum der ersten Jahrhunderthälfte (1939: 423.383) wurde nach den Verheerungen durch Krieg und Zerstörung 1956 wieder erreicht.

Eingemeindungen

Die Halbmillionengrenze ist nur kurzfristig 1972 (durch die letzten großen Eingemeindungen im Rahmen der bayerischen Gebietsreform) und 1992 (wegen der Migration infolge Beseitigung des „Eisernen Vorhangs") überschritten worden. Zur Jahrtausendwende hat Nürnberg 487.000 Einwohner, von denen 395.432 Gemeindebürger sind.

Graf Montgelas hatte 1806 das Gebiet der Stadt auf die Fläche innerhalb der Stadtgräben (161 ha) beschränkt; erst 1825 wurden die ehemaligen Vororte zurückgegeben. Da sich im Zeitalter der Industrialisierung umfangreiche Fabrik- und Wohnsiedlungen im Anschluß an diesen "Burgfrieden" bildeten, mußten die neuen Vorstädte und die davor liegenden Dörfer nach und nach (insb. 1899, 1921 ff., 1938 und 1972) eingemeindet werden, um gleichmäßige Lebensbedingungen zu schaffen, der Stadt genügenden Entwicklungsraum und eine großzügige Stadtplanung zu ermöglichen. Insgesamt vergrößerte sich das Stadtgebiet im 20. Jahrhundert von 5.444 ha (01.01.1900) auf 18.637 ha (31.12.1999).


Ein bayerisches Gesetz von 1906 ermöglichte es endlich auch der Arbeiterschaft (inzwischen die Mehrheit der Stadtbevölkerung), an Gemeindewahlen teilzunehmen, so dass nun neben der konservativen und liberalen auch die sozialdemokratische Partei im Stadtmagistrat vertreten war. Nachdem Bayern 1918 Republik geworden war, gestaltete das Selbstverwaltungsgesetz von 1919 die Kommunalverfassung um. An die Stelle des schwerfälligen Zweikammersystems trat die demokratische sog. süddeutsche Ratsverfassung, die sich so gut bewährte, dass eine Abänderung auch durch die bayerische Gemeindeordnung von 1927 nicht mehr erfolgte. Während alle Entscheidungen von Gewicht dem nach den Regeln des Verhältniswahlrechts gewählten ehrenamtlichen Stadtratskollegium obliegen, kommt dem 1. Bürgermeister (der in Nürnberg bereits seit 1906 den persönlichen Titel eines Oberbürgermeisters führte) die Leitung der Verwaltung zu, bei welcher er sich der Unterstützung der vom Stadtratskollegium auf Zeit gewählten berufsmäßigen Stadträte bedient. 1925 wies Nürnberg 2 Bürgermeister, 11 berufsmäßige und 50 ehrenamtliche Stadträte auf. Die gesetzlich nicht vorgeschriebenen, aber in Nürnberg durch die Geschäftsordnung eingeführten "Pfleger", die aus der Mitte der ehrenamtlichen Stadträte für jede Dienststelle bestellt werden, sichern die intensive Zusammenarbeit der gewählten Volksvertreter mit der Verwaltung.
Da sich die Lebensbeziehungen zwischen den Bürgern und zwischen Staat und Bürgern im und seit dem Ersten Weltkrieg komplizierter gestalteten, vervielfachte sich die Tätigkeit des Staates und der Gemeinden. Der Gesichtspunkt der allgemeinen Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand rückte an Stelle der klassischen Eingriffsverwaltung in den Vordergrund der administrativen Tätigkeit. Um dies zu beschleunigen und zu erleichtern, übertrug der Staat seit 1914 mehr und mehr Funktionen auf die Kommunen. Während die Stadtverwaltung im 19. Jahrhundert noch verhältnismäßig klein war, dehnte sie sich danach entsprechend aus. Dabei schuf Nürnberg gerade auf sozialem Gebiet mit Errichtung vor allem des Wohlfahrtsamtes (anstelle der Armenpolizei) und des Gesundheitsamtes Einrichtungen mit reichsweiter Vorbildwirkung.


Das nationalsozialistische Regime vernichtete die bisherigen Errungenschaften der Selbstverwaltung. Die für das Reich einheitliche Deutsche Gemeindeordnung von 1935 stellte den Oberbürgermeister im Sinne des Führerprinzips in den alleinigen Mittelpunkt; die Aufgabe der ernannten (an Stelle der gewählten ehrenamtlichen Stadträte tretenden) „Ratsherren" beschränkte sich auf Akklamation der vom Oberbürgermeister gefaßten Beschlüsse. Bereits seit 1923 fanden die Parteitage der NSDAP in Nürnberg statt. Hitler machte sich dabei vor allem auch die Gunst zu Nutze, die ihm vom 1921 (mit Stoßrichtung gegen die „rote" Stadt) eingerichteten staatlichen Polizeipräsidium entgegengebracht wurde. 1933 rückte Nürnberg deshalb in den Kreis der „Führerstädte" mit dem „Ehrentitel" „Stadt der Reichsparteitage" ein; am Dutzendteich wurde mit dem Ausbau des gigantisch projektierten Parteitagsgeländes begonnen.

Reichsparteitag 1933

Um aus Anlaß des Reichsparteitages 1935 eine außenpolitisch beachtsamen Erfolg aufweisen zu können, kommandierte Hitler am 15. September den Reichstag in den Saalbau des Kulturvereins am Frauentorgraben zur Beschlußfassung über die hastig entworfenen „Nürnberger Gesetze" (Reichsbürgergesetz sowie Gesetz zum Schutze des Deutschen Blutes und der Deutschen Ehre, beide vom 15.09.1935 RGBl. S. 1146).

Nürnberger Prozess

Diese Verknüpfungen der Stadt mit dem Naziregime, aber auch der Umstand, dass der 1914 errichtete und überwiegend unzerstörte „Justizpalast" an der Fürther Straße mit seinem Gefängnis das bei weitem geeignetste Gebäude in der US-Zone erschien, führte dazu, dass das am 18. Oktober 1945 in Berlin zusammengetretene "Internationale Militärtribunal" sein Strafverfahren gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher vom 20. November 1945 an im Nürnberger Schwurgerichtssaal fortsetzte und nach 217 Verhandlungstagen am 1. Oktober 1946 mit 11 Todesurteilen, 3 lebenslänglichen und 4 zeitlichen Freiheitsstrafen sowie 3 Freisprüchen abschloß.

Nach dem Zweiten Weltkrieg: Nürnberg in Trümmern

Bei den Hinrichtungen, die am 16. Oktober 1946 in der Gefängnisturnhalle vollzogen wurden, entging auch der „Frankenführer" Julius Streicher, der Nürnberg vor allem durch sein antisemitisches Hetzblatt „Der Stürmer" geschändet hatte, seinem Schicksal nicht. Im Schwurgerichtssaal (der fünf Jahre zuvor Tatort des vom Sondergericht Nürnberg begangenen Justizmordes am Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Leo Katzenberger war) fanden vor amerikanischen Militärgerichten anschließend (bis 1949) die Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen nationalsozialistische Juristen, Ärzte, Wirtschaftsführer u. a. statt.


Seither ist der Name Nürnbergs untrennbar mit dem Rechtsgedächtnis der Menschheit verbunden. Während die „Nürnberger Gesetze" zum Symbol rassistischer Rechtlosmachung (als Weg zum Genocid) wurden, verbindet sich mit den dem Nürnberger Prozess zugrunde liegenden „Nuremberg Principles" die Hoffnung auf eine neue Weltfriedensordnung, bei der Menschheitsverbrechen durch internationale Strafgerichtsbarkeit gesühnt werden. Mit dem UN-Abkommen von Rom des Jahres 1998 ist die Realisierung dieser Hoffnung sehr viel näher gerückt, auch wenn der Wunsch Nürnbergs, Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs zu werden, nicht in Erfüllung ging. Immerhin ist Nürnberg eingedenk dieser seiner Vergangenheit zu einem wichtigen Menschenrechtszentrum geworden.

Straße der Menschenrechte

Die vom israelischen Künstler Dani Caravan vor dem Germanischen Nationalmuseum 1993 geschaffene Straße der Menschenrechte gab den Anlaß zur Stiftung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises (Verleihung seit 1995 im Zweijahresturnus).

Eine merkwürdige rechtsgeschichtliche Episode blieb die Rückkehr der Reichskleinodien 1938 – 1945. Nach ihrer durch den Rat 1796 veranlaßten Flüchtung vor den Franzosen verblieben sie auf Dauer in Wien, ohne dass Österreich hierzu einen geschriebenen Rechtstitel erworben hätte. Demgegenüber wurde von Nürnberg immer wieder die Frage des Fortbestehens seines im Jahre 1423 von König Sigismund gewährten „ewigen" Aufbewahrungsrechtes gestellt. Mit der „Heimholung" nach dem Anschluß Österreichs versuchten die Nazis, den Mythos des Tausendjährigen mit dem des Heiligen Römischen Reichs zu verbinden. Gegen die Rückgabe der in den Sebalder Felsenkellern zunächst vor den Amerikanern verborgenen Reichskleinodien setzte sich die Stadt – insbes. auch durch Einholung eines Rechtsgutachtens von Hans Liermann – vergeblich zur Wehr. Als zuletzt zu Beginn der 90-er Jahre die Frage erneut aufgeworfen wurde, deutete indes die Stadt ihren Verzicht an. In der Tat fehlt für eine anderweitige Lozierung der Reichskleinodien jedenfalls seit der endgültigen Lösung der „deutschen Frage" im 2+4-Vertrag (1990) und dem Beitritt Österreichs zur EU (1994) die historische Legitimation, sofern nicht das 1852 begründete, heute als Stiftung von Bund, Land und Stadt gemeinsam geführte Germanische Nationalmuseum als letzter Treuhänder des Alten Reichs gesehen wird. Auch die Wiener Schatzkammer in der Hofburg will die Insignien heute nur noch „hüten. Sie sind für viele Völker ein verpflichtendes supranationales Erbe gemeinsamer tausendjähriger Geschichte".


Nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus gestattete 1945 die amerikanische Militärregierung in Bayern schon bald den Neuaufbau staatlichen und kommunalen Lebens. Auf Grund der bayerischen Gemeinde- und Wahlordnung kam 1946 in demokratischem Verfahren ein neuer Stadtrat zustande. Seine Verfassung knüpfte an die erprobte Organisation der Weimarer Zeit mit Ausschüssen und Pflegern an. Nach der bayerischen Gemeindeordnung von 1952 werden nicht nur die (seit 1972: 70) ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder (nach den Grundsätzen der Verhältniswahl) sondern auch der Oberbürgermeister (nach Mehrheitswahlrecht) unmittelbar von den Gemeindebürgern (zu den seit 1994 auch die nichtdeutschen Unionsbürger gehören) gewählt. Der 2. (und ggf. auch der 3.) Bürgermeister wird dagegen vom Stadtrat aus seiner Mitte gewählt. Die Zahl der berufsmäßigen Stadtratsmitglieder wurde reduziert; seit 1998 sind es noch 7. Kaum je waren so schwierige Aufgaben zu lösen wie nach 1945: ging es doch um den Wiederaufbau nicht nur der schwerzerstörten Stadt und der zum größten Teil vernichteten öffentlichen Infrastruktur, sondern auch der gesamten Verwaltungsorganisation. Wenige Jahre nach der Währungsreform von 1948 hatte aber Nürnberg diese Krise überwunden und war wieder ein lebendig pulsierender Sozial- und Wirtschaftsorganismus geworden.

Die Vermehrung der Aufgaben während und nach dem Zweiten Weltkrieg ließ die Verwaltung aufs neue anschwellen: zunächst mußten kriegsbedingte Stellen geschaffen werden, nach deren Ende dann Einrichtungen nicht nur zum Wiederaufbau sondern vor allem auch zur Behebung der Wohnungs-, Evakuierten- und Flüchtlingsnot sowie zur Wiedergutmachung und Abwicklung des Lastenausgleichs. Nach Abschluß des Wiederaufbaus begann ab 1967 mit dem Bau der U-Bahn, der Einrichtung von Fußgängerzonen und der Schaffung des ersten Flächennutzungsplanes, der Fortschreibung des Generalverkehrsplanes und der Begründung des Nürnberg Planes eine neue Phase moderner Großstadtverwaltung. Auch die Sozialverwaltung konnte in Fortführung ihrer Erfolge der Weimarer Zeit die Erfüllung ihrer in ständigem Wandel befindlichen Aufgaben weiter optimieren. Das Kulturreferat übernahm mit der Schaffung sozio-kultureller Einrichtungen bundesweite Vorbildfunktion. Am 6. März 1981 kam es dann im Komm(unikationszentrum) (jetzt wieder Künstlerhaus) am Frauentor zur Massenverhaftung von Jugendlichen, die zu einem langjährigen kultur- und rechtspolitischen Streit in der Stadt führten.

Den Kern des vom Staat auf Geheiß der Besatzungsmacht den Kommunen übertragenen Wirkungskreises bildete die Polizei. In den knapp zwanzig Jahren ihrer Existenz wurde die Nürnberger Stadtpolizei eine (nicht nur bayernweite) Musterbehörde. Ihr Beitrag beim Einsatz moderner Datenverarbeitung ist noch heute im deutschen System der Verbrechensbekämpfung spürbar. Über die Finanzschraube wurde 1973 die Verstaatlichung herbeigeführt. Die seither in Nürnberg bestehenden Polizeibehörden des Freistaates (Stand 01.01.2000: Polizeipräsidium Mittelfranken, Polizeidirektion und Kriminaldirektion Nürnberg sowie 4 Polizeiinspektionen) zeichnen sich aber noch immer aus durch eine vorbildliche Zusammenarbeit mit den städtischen Sicherheitsbehörden, an deren Spitze seit 1997 das Direktorium Recht und Sicherheit als Nachfolger des Rechtsreferates steht.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtrecht/20_jahrhundert.html>