Ehename

Mr. & Mrs. Torte

In Deutschland ist gesetzlich geregelt welche Möglichkeiten Paare haben, um ihre Ehenamen auszuwählen. Ihren Ehenamen können Sie auch erst nach der Heirat festlegen – eine Frist gibt es dafür nicht. Wenn Sie in Deutschland heiraten, aber ein Ehepartner aus dem Ausland kommt, können Sie zwischen den Regelungen des deutschen und des jeweiligen ausländischen Namensrechts wählen. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie bei der Namenswahl nach deutschem Recht haben. Zu Ihrem individuellen Einzelfall beraten wir Sie gerne telefonisch.

Zu den Themen:



Beide behalten ihre Namen

In diesem Fall ändert sich für Sie nichts: Beide Partner behalten ihre bisherigen Namen. Sie haben aber in der Ehe jederzeit die Möglichkeit nachträglich noch eine andere Namensvariante festzulegen.


Gemeinsamer Name

Bei dieser Variante wählen Sie den Nachnamen eines Partners, den Sie dann beide als gemeinsamen Ehenamen führen.
Während der Ehe kann der gemeinsame Nachnamen nicht mehr abgelegt werden. Wenn es sich um einen einteiligen Nachnamen handelt, kann der Partner, der seinen Namen aufgegeben hat, ihn aber nachträglich in einen Doppelnamen ändern.


Ein Partner führt einen Doppelnamen

Beide Partner entscheiden sich für einen gemeinsamen Ehenamen. Der Partner, dessen Nachname nicht als Ehename ausgesucht wird, kann ihn in Form eines Doppelnamens tragen. Dabei können Sie die Reihenfolge der Namensbestandteile selbst wählen. Führen Sie bereits einen Doppelnamen, dürfen Sie aber keinen weiteren Nachnamen mit ihm koppeln.

Beispiel

Der Mann heißt: Martin Schmidt
Die Frau heißt: Rita Müller

Sie entscheiden sich für den Ehenamen „Müller“ und einen Doppelnamen.
Die Frau heißt dann weiterhin „Rita Müller“.
Der Mann hat die Wahl zwischen „Martin Schmidt-Müller“ und „Martin Müller-Schmidt“

In einer neuen Ehe dürfte „Martin Schmidt-Müller“ jedoch keinen weiteren Nachnamen an den Doppelnamen anhängen.



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