Gebührenübersicht
Für bestimmte Leistungen des Standesamtes fallen Gebühren an. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebenen Gebühren bis zum doppelten Betrag erhöhen können, wenn eine Leistung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.
Alle Gebühren müssen bar oder mit EC-Karte vor Ort bezahlt werden. Es ist nicht möglich, mit Kreditkarte zu zahlen.
Zu den Themen:
Allgemeine Gebühren
Leistung | Gebühr in Euro | Anmerkung |
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Schriftliche Auskunft über vorzulegenden Dokumente | mind. 25 Euro | bei besonders hohem Aufwand können bis zu 50 Euro berechnet werden |
Berichtigung von Dokumenten | 10 bis 220 Euro | gilt, wenn fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden |
Versicherung an Eides statt (z. B. Dolmetscher) | mind. 25 Euro | |
Einsicht in ein Register/Auskunft aus einem Register (z. B. Geburtszeit) | 12 Euro | |
Internationale Urkunde | 12 Euro |
Gebühren für Eheschließungen
Leistung | Gebühr in Euro | Anmerkung |
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Anmeldung der Eheschließung | 55 Euro | Bei hohem Aufwand kann sich die Gebühr verdoppeln. |
Anmeldung der Eheschließung für Personen mit Auslandsbeteiligung | 30 Euro | zusätzlich zur regulären Gebühr |
Ehefähigkeitszeugnis | 55 Euro | Bei hohem Aufwand kann sich die Gebühr verdoppeln. |
Ehefähigkeitszeugnis für Personen mit Auslandsbeteiligung | 30 Euro | zusätzlich zur regulären Gebühr |
Reservierung und Eheschließung auf der Kaiserburg zusätzlich | 440 Euro | |
Reservierung und Eheschließung im Fembohaus zusätzlich | 400 Euro | |
Reservierung und Eheschließung im Schürstabhaus zusätzlich | 410 Euro | |
Reservierung und Eheschließung im Tucherschloss zusätzlich | 410 Euro | |
Reservierung und Eheschließung im DB-Museum Nürnberg zusätzlich | 445 Euro |
Gebühren für Nachbeurkundungen
Leistung | Gebühr in Euro | Anmerkung |
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Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland | 70 Euro | |
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland | 50 Euro | |
Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen | 40 Euro | |
Urkunde oder Abschrift aus dem Eheregister/ Lebenspartnerschaftsregister | 12 Euro | |
Urkunde oder Abschrift aus dem Geburtsregister | 12 Euro | |
Urkunde oder Abschrift aus dem Sterberegister | 12 Euro | |
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe | 55 Euro | zusätzlich pro Person mit Auslandsbeteiligung: 30 Euro |
Gebühren für Namensänderungen
Leistung | Gebühr in Euro | Anmerkung |
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Namenserklärung | 30 bis 60 Euro | |
Bescheinigung über Namensänderung | 12 Euro | gilt auch, wenn die Bescheinigung erneut ausgestellt wird |
Gebühren für Kirchenaustritte
Leistung | Gebühr in Euro | Anmerkung |
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Kirchenaustritt | 25 Euro | Sie brauchen zusätzlich eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt |
Bescheinigung über den Austritt | 10 Euro |
Gebühren für Urkunden
Leistung | Gebühr in Euro | Anmerkung |
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Urkunden | 12 Euro | deutsche oder internationale Ausführung |
Auskunft aus dem Personenstandsregister | 12 Euro | z.B. Geburtszeit |
Suchgebühr bei größerem Aufwand | 5 bis 100 Euro | z.B. Ahnenforschung |
Kostenfreie Urkunden
In bestimmten Fällen können wir Ihnen kostenfrei Urkunden ausstellen. Das ist der Fall, wenn Sie sie für soziale Zwecke brauchen.
Dazu zählen Verfahren:
- der gesetzlichen Rentenversicherung
- der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung)
- der Sozialhilfe
- der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
- der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- im Kinder- und Jugendhilferecht
- nach dem Schwerbehindertenrecht
- im Kinder- oder Elterngeldrecht
- der Kriegsopferfürsorge
Diese Urkunden werden so ausgestellt, dass Sie diese nur für das jeweilige Verfahren verwenden können.
Sachgebiet Sterbefälle
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4. Stock, Zi. 400
90403 Nürnberg
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Telefax 09 11 / 2 31-3180
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