Gebührenübersicht

Portemonnaie

Für bestimmte Leistungen des Standesamtes fallen Gebühren an. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebenen Gebühren bis zum doppelten Betrag erhöhen können, wenn eine Leistung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.
Alle Gebühren müssen bar oder mit EC-Karte vor Ort bezahlt werden. Es ist nicht möglich, mit Kreditkarte zu zahlen.

Zu den Themen:



Allgemeine Gebühren

LeistungGebühr in EuroAnmerkung
Schriftliche Auskunft über vorzulegenden Dokumentemind. 25 Eurobei besonders hohem Aufwand können bis zu 50 Euro berechnet werden
Berichtigung von Dokumenten10 bis 220 Eurogilt, wenn fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden
Versicherung an Eides statt (z. B. Dolmetscher)mind. 25 Euro
Einsicht in ein Register/Auskunft aus einem Register (z. B. Geburtszeit)12 Euro
Internationale Urkunde12 Euro

Gebühren für Eheschließungen

LeistungGebühr in EuroAnmerkung
Anmeldung der Eheschließung55 EuroBei hohem Aufwand kann sich die Gebühr verdoppeln.
Anmeldung der Eheschließung für Personen mit Auslandsbeteiligung30 Eurozusätzlich zur regulären Gebühr
Ehefähigkeitszeugnis55 EuroBei hohem Aufwand kann sich die Gebühr verdoppeln.
Ehefähigkeitszeugnis für Personen mit Auslandsbeteiligung30 Eurozusätzlich zur regulären Gebühr
Reservierung und Eheschließung auf der Kaiserburg zusätzlich440 Euro
Reservierung und Eheschließung im Fembohaus zusätzlich400 Euro
Reservierung und Eheschließung im Schürstabhaus zusätzlich410 Euro
Reservierung und Eheschließung im Tucherschloss zusätzlich410 Euro
Reservierung und Eheschließung im DB-Museum Nürnberg zusätzlich445 Euro

Gebühren für Nachbeurkundungen

LeistungGebühr in EuroAnmerkung
Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland70 Euro
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland50 Euro
Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen40 Euro
Urkunde oder Abschrift aus dem Eheregister/ Lebenspartnerschaftsregister12 Euro
Urkunde oder Abschrift aus dem Geburtsregister12 Euro
Urkunde oder Abschrift aus dem Sterberegister12 Euro
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe55 Eurozusätzlich pro Person mit Auslandsbeteiligung:
30 Euro

Gebühren für Namensänderungen

LeistungGebühr in EuroAnmerkung
Namenserklärung30 bis 60 Euro
Bescheinigung über Namensänderung12 Eurogilt auch, wenn die Bescheinigung erneut ausgestellt wird

Gebühren für Kirchenaustritte

LeistungGebühr in EuroAnmerkung
Kirchenaustritt25 EuroSie brauchen zusätzlich eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt
Bescheinigung über den Austritt10 Euro

Gebühren für Urkunden

LeistungGebühr in EuroAnmerkung
Urkunden12 Eurodeutsche oder internationale Ausführung
Auskunft aus dem Personenstandsregister12 Euroz.B. Geburtszeit
Suchgebühr bei größerem Aufwand5 bis 100 Euroz.B. Ahnenforschung

Kostenfreie Urkunden

In bestimmten Fällen können wir Ihnen kostenfrei Urkunden ausstellen. Das ist der Fall, wenn Sie sie für soziale Zwecke brauchen.

Dazu zählen Verfahren:

  • der gesetzlichen Rentenversicherung
  • der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung)
  • der Sozialhilfe
  • der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
  • der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • im Kinder- und Jugendhilferecht
  • nach dem Schwerbehindertenrecht
  • im Kinder- oder Elterngeldrecht
  • der Kriegsopferfürsorge

Diese Urkunden werden so ausgestellt, dass Sie diese nur für das jeweilige Verfahren verwenden können.



Sachgebiet Sterbefälle

Spitalgasse 1

4. Stock, Zi. 400

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-3180

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Öffnungszeiten:

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung


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