Wenn Sie im Ausland geboren sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann Ihre Geburt im deutschen Geburtenregister beurkundet werden. Gleiches gilt für Ihr im Ausland geborenes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit. Wohnen Sie in Nürnberg oder war Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland hier, ist dafür das Standesamt Nürnberg zuständig.
Ausländische Geburt im deutschen Geburtenregister eintragen lassen
Sie sind nicht dazu verpflichtet eine ausländische Geburt in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Auch ausländische Geburtsurkunden gelten als Nachweis für die Geburt. Sie müssen jedoch immer mit einer Übersetzung vorgelegt werden. Hinsichtlich des Namens gelten Sie jedoch nicht als Beweis. Deshalb kann ein Eintrag im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.
Der Antrag dafür kann von den Eltern, dem Kind selbst, dem Ehegatten oder Lebenspartner gestellt werden.
Diese Dokumente brauchen Sie
Wird eine ausländische Geburt in Deutschland nachbeurkundet, müssen alle Änderungen von Personenstandsdaten, die sich seit der Geburt ergeben haben, belegt werden. Deswegen brauchen Sie in manchen Fällen umfangreiche Unterlagen.
Wichtig!
Legen Sie immer Originaldokumente vor. Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, brauchen Sie eine deutsche Übersetzung. Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).
Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Always provide original documents. For documents that are not written in German, you need a German translation. For certificates that were issued outside the EU, you need an over-authentication (apostille or legalization).
We have summarized further information for you here.
Falls vorhanden: Personalausweis/Reisepass des Kindes
Bei Heirat der Eltern in Deutschland zusätzlich
• Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Heiratseintrag (erhältlich beim Standesamt des Heiratsortes) oder Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Nachweis über die Namensführung in der Ehe
• Geburtsurkunden der Eltern
• bei vorheriger Ehe der Mutter: Eheurkunde und Scheidungsurteil der Vorehe
Bei Heirat der Eltern im Ausland zusätzlich
• Heiratsurkunde/Eheurkunde der ausländischen Registrierungsbehörde oder Wenn die Heirat in Deutschland nachbeurkundet wurde: Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Heiratseintrag (erhältlich beim Standesamt des Heiratsortes)
• Falls vorhanden: Bescheinigungen über Namenserklärungen
• Geburtsurkunden der Eltern
• bei vorheriger Ehe der Mutter: Eheurkunde und Scheidungsurteil der Vorehe
Bei bisher unverheirateten Müttern zusätzlich
• Geburtsurkunde der Mutter
Bei Geschiedenen zusätzlich
• Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratseintrag der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk
• wenn vorhanden: Vermerk einer Namensänderung bzw. Heiratsurkunde/Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Namensänderung
• zusätzlich bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde
• zusätzlich bei Geburt der Mutter im Inland Geburtsurkunde der Mutter
• bei Scheidung im Ausland: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und ggf. Scheidungsurkunde gegebenenfalls Anerkennungsentscheidung, gegebenenfalls Nachweis über Namensänderungen, gegebenenfalls Verdienstbescheinigung
Bei Witwen zusätzlich
• beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratseintrag mit Vermerk über den Tod des Mannes
• gegebenenfalls Vermerk einer Namensänderung oder Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Nachweis der Namensführung in der Ehe
• Sterbeurkunde des Mannes
• bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde
• bei Tod im Ausland: Sterbeurkunde
• bei Geburt der Mutter des Kindes in Deutschland: Geburtsurkunde der Mutter
Bei Nichtverheirateten, die den Vater eintragen lassen wollen
• Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
• gegebenenfalls Sorgeerklärung
• zusätzlich wenn Vater ledig: Geburtsurkunde des Vaters
• zusätzlich wenn Vater verheiratet oder verheiratet gewesen: aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Heiratseintrag oder Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Namensführung ggf. Bescheinigung über Namenserklärung
• zusätzlich bei Geburt des Vaters in Deutschland: Geburtsurkunde des Vaters
Bei Aussiedlern oder Eingebürgerten zusätzlich
• Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
• Registrierschein
• Einbürgerungsurkunde
• Bescheinigung über alle Namenserklärungen
Gebühren
Für die nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen, wenn Sie Dokumente, wie zum Beispiel eine Namenserklärung brauchen.