Altlasten - Schadstoffe im Boden und Grundwasser
Altlasten sind Altablagerungen oder Altstandorte, die zu schädlichen Bodenveränderungen oder zu anderen Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit führen. Altlasten können sich auf alten Industrie- und Gewerbegrundstücken oder auch auf solchen Grundstücken befinden, auf denen Abfälle behandelt oder gelagert wurden (Altablagerungen) oder auf denen mit umweltgefährlichen Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte).
Altlastenverdächtige Flächen sind Grundstücke, bei denen Hinweise auf eine Kontamination vorliegen (zum Beispiel aufgrund der Nutzung durch einen umweltrelevanten Betrieb) und somit der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren besteht.
Ein festgestellter Altlastenverdacht führt im Allgemeinen zu einem Wertverlust des Grundstücks, so dass spätestens bei geplanter Nutzungsänderung oder Verkaufsabsicht der Bedarf besteht, den Verdacht mit geeigneten Untersuchungen abzuklären.
Daher heißt es: Augen auf beim Grundstückskauf!
Vor einem Grundstückskauf sollten Sie soweit wie möglich abklären, ob auf dem Areal mit Schadstoffen im Untergrund zu rechnen ist. Oft sieht man es dem Boden eines Grundstücks nicht an, ob er Verunreinigungen enthält. Erste Anhaltspunkte liefert eine Auskunft aus der Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg.
Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg
Die Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg basiert auf der Auswertung verschiedenster Datenquellen. Sie umfasst heute Informationen zu rund 5500 Grundstücken in Nürnberg.
Seit 1986 werden in Nürnberg Altlasten-Untersuchungen durchgeführt und Umgangsbereiche mit umweltrelevanten Stoffen in Betrieben überprüft.
Darüber hinaus sind dem Umweltamt etwa 7000 unterirdische Tankanlagen bekannt. Im Bereich von unterirdischen Tankanlagen werden häufig Schadstoffe im Boden festgestellt.
Weitere Anhaltspunkte über mögliche Altlasten oder Schadstoffe im Untergrund liefert ein Blick in die Historie der Fläche. Das Umweltamt hat daher eine „Erfassung von Altlastverdachtsflächen ehemaliger Industrie- und Gewerbestandorte in Nürnberg“ durchführen lassen. Es wurden die Adressbücher verschiedener Jahrgänge (ab 1926) bezüglich umweltrelevanter Branchen ausgewertet.
Die Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg enthält unter anderem Grundstücke, die als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) eingestuft werden oder wurden. Hierbei handelt es sich um Flächen, von denen erhebliche Gefahren für Mensch und/oder Umwelt ausgehen oder ehemals ausgegangen sind.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Flächen, bei denen aufgrund der Vornutzung oder vorhandener Gutachten mit Schadstoffen im Untergrund zu rechnen ist. Aufgrund dieser Erkenntnisse sind gesonderte Auflagen im Rahmen von Bautätigkeiten mit Entsiegelung, Erdarbeiten oder Versickerung zu berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen zur Altlastenauskünften
Auskünfte aus der Altlastendatenbank beantragen
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online-Assistent
Sie können die Auskunft aus der Altlastendatenbank bequem über den Online-Assistenten beantragen.
Für die Antragstellung werden folgende Informationen benötigt:
- Straße mit Hausnummer und/oder Gemarkung und Flurnummer(n) des Grundstücks,
- Name und Adressdaten der Antragstellerin/des Antragstellers,
- Name und Adressdaten der Rechnungsempfängerin/des Rechnungsempfängers.
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einverständniserklärung der Eigentümer (sofern sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer sind),
- Lageplan (falls vorhanden).
Möglichkeit 2 der Antragstellung: Ausdruckbares Formular
Alternativ können Sie das ausdruckbare Formular verwenden. Es werden dieselben Informationen und Unterlagen benötigt wie beim Antrag mit dem Online-Assistenten.
Bitte füllen Sie das Formular am PC oder von Hand aus und schicken Sie uns das unterschriebene Formular per Post, E-Mail oder Fax.
Altlastenmanagement
Die systematische Altlastenbearbeitung erfolgt in einem mehrstufigen und schrittweisen Prozess. Dieser beginnt mit der Erfassung von altlastverdächtigen Fläche im Kataster durch die Kreisverwaltungsbehörde und einer anschließenden Historischen Erkundung. Gegebenenfalls folgen dann weitere Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen.
Bauvorhaben auf Altlastenflächen und Altlastenverdachtsflächen
Nicht nur beim Grundstückskauf, sondern auch bei Nutzungsänderungen oder der Bebauung von Grundstücken ist es sinnvoll, das Thema Altlasten und Schadstoffe im Untergrund zu berücksichtigen. So wird sichergestellt, dass die Finanzierung von Bauprojekten nicht gefährdet wird und die Folgenutzung wie geplant erfolgen kann.
Aufgrund der sich in den letzten Jahren auch in Nürnberg abzeichnenden Wohnungsknappheit und dem damit verbundenen Baulandbedarf werden zunehmend auch altlastenrelevante Grundstücke bebaut, für die in der Vergangenheit relativ geringe Entwicklungsmöglichkeiten bestanden. Dies wird ermöglicht, wenn der Altlastenverdacht bereits mit einer qualifizierten Historischen Recherche oder Orientierenden Untersuchung ausgeräumt werden kann. Sofern sich nach diesen Schritten der Altlastenverdacht bestätigen sollte, stellt dies dennoch kein zwingendes Hindernis für eine Bebauung dar, wenn die Schadstoffe im Untergrund so beseitigt oder gesichert werden, dass keine Gefahr davon ausgeht.
Für die Altlastenuntersuchungen und die Erstellung von Gutachten gibt es kompetente Untersuchungsstellen und Sachverständige mit einer Zulassung nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz.
Bei der Planung und Umsetzung von Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen hat sich eine enge Abstimmung zwischen Bauherren bzw. Sanierungspflichtigen, den beauftragten Gutachterbüros sowie dem Umweltamt und Wasserwirtschaftsamt bewährt.
Durch die rechtzeitige Einbindung der Fachbehörden und die regelmäßige Abstimmung zwischen Sanierungspflichtigem, Altlastensachverständigen und Fachbehörden können in der Regel pragmatische, zielgerichtete und wirtschaftliche Lösungen für das Bauvorhaben entwickelt werden und auf diese Weise auch unnötige Verzögerungen im Bauablauf bzw. unvorhergesehene Zusatzkosten vermieden werden.
Altlastenmanagement
Herr Heinel
Telefon 09 11 / 2 31-1 45 60
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Altlastenauskünfte
Frau Schneeweis
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Entlassungsbescheide
Frau Rümler
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