Der Landschaftsplan - Teil des Flächennutzungsplans

Ausschnitt aus dem FNP mit integriertem Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Stadt Nürnberg ist integrierter Bestandteil des städtischen Flächennutzungsplans (FNP) und stellt die freiraum- und naturschutzbezogenen Ziele für die Stadtentwicklung dar.

Grafig Nachhaltigestadtentwicklung

Die Wahrnehmung der Lebensqualität einer Stadt hängt ganz entscheidend von der Qualität ihrer Freiräume ab. Ziele des integrierten Landschaftsplanes sind daher die Sicherung bestehender sowie die Darstellung neuer Grün- und Freiflächen im Sinne einer nachhaltigen und ökologischen Stadtentwicklung.

Die Lage und Erreichbarkeit von Freiräumen für die Bevölkerung spielt dabei eine große Rolle. Die im Wohnumfeld verfügbaren Naherholungsmöglichkeiten bestimmen die Qualität eines Wohngebietes entscheidend mit. Eine grüne Umgebung wird aber auch als Standortfaktor für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben immer wichtiger.

Die Entwicklung von wertvollen Erholungslandschaften und Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, wie Wälder, Flussauen, Bachläufe oder landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich, sowie die Schaffung und der Erhalt von Grünstrukturen im Siedlungsbereich sind maßgebliche Inhalte des Landschaftsplans.

Inhalte des Landschaftsplans

Bei der Aufstellung bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan bewegen sich die landschaftsplanerischen und naturschutzfachlichen Belange in einem Spannungsfeld konkurrierender Interessen der Stadtentwicklung. Wohnen, Verkehr und Gewerbe sind mit den Bedürfnissen nach Erholung, Gesundheits-, Arten- und Naturschutz abzuwägen und im Planungsprozess bestmöglich miteinander in Einklang zu bringen.

Der Landschaftsplan ist behördenverbindlich und stellt die Leitlinien für die verbindliche Bauleitplanung im Bereich Natur und Landschaft dar. Die weitere Konkretisierung der Festlegungen des Landschaftsplans erfolgt in den Grünordnungsplänen.

Darstellungen im Landschaftsplan der Stadt Nürnberg:

  • Grün- und Freiflächen für Freizeit und Erholung (z.B. öffentliche Parks, Kleingärten, Sportanlagen, Flächen für Landwirtschaft und Wald, Friedhöfe)
  • Übergeordnete Freiraumverbindungen
  • Gestaltung von Ortsrändern
  • Kulisse für ökologische Ausgleichsflächen und Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbunds („T-Flächen“)
  • Schutz- bzw. Pflegemaßnahmen entlang von Fließgewässern
  • Biotopverbundsystem (magere Trockenstandorte, Feuchtgebiete)
  • Flurdurchgrünungsmaßnahmen
  • Bereiche für Grünflächenentwicklung und für gliedernde Grünverbindungen

Umweltplanung


Fachbereich Landschaftsplanung

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