Grünordnung
Der Grünordnungsplan (GOP) ist der Beitrag der Landschaftsplanung zum Bebauungs-plan. Im Maßstab des jeweiligen Bebauungsplans werden die konkrete Ausgestaltung, Struktur und Funktion einzelner Teilflächen dargestellt.
In Bayern ist der Grünordnungsplan in den Bebauungsplan integriert (Primärintegrati-on) und seine Festsetzungen sind damit für jedermann verbindlich. In Abhängigkeit von der örtlichen Situation, und den für die Planung relevanten Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege, kann der zu berücksichtigende Untersuchungsraum für grün-ordnerische Belange auch über den Umgriff des Bebauungsplans hinausreichen.
Grünordnerische Konzepte greifen die planungsrelevanten Aspekte von Naturschutz und Landschaftspflege auf, und bilden die Grundlage für städtebauliche Planungen im Hinblick auf umweltfachliche, wie auch freiraumbezogene gestalterische Aspekte. Die Analyse des Ausgangszustands eines Plangebiets, und somit auch die Betrachtung der umweltrechtlichen Schutzgüter, ist dabei eine wesentliche Aufgabe der Grünordnungs-planung, um vorsorgeorientierte, an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten angepasste, planerische Lösungen entwickeln zu können. Der engen Verzahnung von Grünord-nungs- und Stadtplanung kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Im Grünordnungsplan werden Festsetzungen zu freiraumplanerischen Zielen und zur umweltverträglichen Gestaltung der städtebaulichen Entwicklung festgelegt.
Wichtige Aspekte, die im Rahmen der Grünordnung zu berücksichtigen sind, sind die Einbindung der Bebauung in die umgebende Landschaft, die Versorgung der Bürgerin-nen und Bürger mit wohnungsnahen Grün-, Frei- und Spielflächen sowie Übergänge zu bereits vorhandenen Grünstrukturen und angrenzenden Naherholungsgebieten. Außer-dem können auch einzelne Landschaftselemente, wie Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen festgesetzt werden. Weiterhin bearbeitet die Grünordnungsplanung die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, ermittelt in diesem Rahmen Ausgleichsanfor-derungen, die in die planerische Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt werden und erstellt entsprechende Ausgleichskonzepte.
In Nürnberg ist der Grünordnungsplan fester, obligatorischer Bestandteil jedes Bebau-ungsplans. Seine Maßnahmen werden bei Inkrafttreten des Bebauungsplans rechtsver-bindlich und müssen bei Realisierung der Bebauung umgesetzt werden.
Mögliche Inhalte/Festsetzungen eines Grünordnungsplans:
- Erhalt von wertvollen Bäumen und Sträuchern sowie Neupflanzungen
- Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich für (unvermeidbare) Eingriffe in Natur und Landschaft
- Fassaden- und Dachbegrünungen
- Vermeidung von Versiegelung
- Verwendung heimischer, standortgerechter und klimaangepasster Bäume und Sträucher
- Festsetzung von öffentlichen Grün- und Spielflächen
- Die Anlage von Baumreihen oder Alleen in Straßenräumen
- Durchgrünung und Eingrünung von Parkplatzflächen
- Eingrünung von Ortsrändern
- Sport- und Bewegungsflächen
- Geh- und Radwege
Es besteht die Möglichkeit, auch eigenständige rechtsverbindliche Grünordnungspläne – ohne Bebauungsplanung - zu erstellen, z.B. zur Freihaltung von Landschaftsräumen oder Entwicklungsmaßnahmen für ökologisch wertvolle Flächen.
Umweltplanung
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