Grünordnungsplanung – Orientierungswerte öffentliches Grün
In Nürnberg leben 541.031 Einwohner (Stand: 31.01.2023) auf einer Stadtfläche von ca. 187 km². Ca. 660 Hektar öffentliche Grün- und Parkanlagen bilden, neben den vielen zweckgebundenen Freiflächen, den Gewässern und den äußeren Landschaftsräumen die grüne Freiraumstruktur Nürnbergs. Rechnerisch stehen jedem Einwohner in Nürnberg ca. 12m² Grün- und Parkanlage zur Verfügung.
Nürnberg ist eine der am dichtesten besiedelten Großstädte in Deutschland. Die Siedlungsdichte in den Innenstadtgebieten liegt bei 40-120 EW/ha und höher. Nürnberg weist, insbesondere in seinem Kerngebiet, eine sehr kompakte Stadtstruktur auf und befindet sich mit einer durchschnittlichen Siedlungsdichte (EW/ha bezogen auf die Siedlungsfläche) von ca. 46 EW/ha, auf einer Stufe mit Hamburg (Siedlungsdichte: 47 EW/ha) und Berlin (55 EW/ha).
Bezüglich der Bevölkerungsentwicklung hält der Trend des Zuzugs nach Nürnberg auch weiterhin an. Daneben haben Themen wie gesunde Lebensbedingungen, Anpassung an den Klimawandel und Biodiversität gesellschaftlich stark an Bedeutung gewonnen. Urbanes Grün ist ein maßgeblicher Bestandteil der Lebensqualität von Städten. Öffentliche Grünflächen und attraktiv gestaltete und durchgrünte öffentliche Räume, sowie Naturräume, übernehmen vielfältige ökologische und soziale Funktionen in der Stadt.
Die Stadt- und Landschaftsplanung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Schaffung von Wohnraum, weiterer baulicher Verdichtung und dem Erhalt sowie der Neuanlage qualitativ hochwertiger Grünflächen.
Um die Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg zu sichern und zu verbessern, wurden Orientierungswerte für die quantitative Versorgung mit öffentlichen Grün- und Spielflächen als Standards bei neuen Bauvorhaben definiert und über politische Beschlüsse im Planungsprozess verankert.
Folgende Orientierungswerte werden für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen zugrunde gelegt:
- 20 m² pro Einwohner im Geschosswohnungsbau
- 10 m² pro Einwohner im Familieneigenheimgebiet
- 3,4 m² pro Einwohner Spielplatz- oder Jugendspielfläche
Grundlage für die Berechnung des Bedarfs für das Bebauungsplangebiet sind die in der Verwaltung verwendeten Richtwerte zur Prognostizierung der zukünftigen Einwohnerzahl.
Dies sind derzeit:
- 2 Einwohner je Wohneinheit im Geschosswohnungsbau
- 3,1 Einwohner je Wohneinheit im Familieneigenheimbau
Quelle: Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg, (24.05.2017)
Bei Mischgebieten sind für den voraussichtlichen Anteil der Bauflächen mit Wohnnutzung die genannten Schlüssel für öffentliche Grünflächen für den Geschosswohnungsbau bzw. Einfamilienhausgebiete anzuwenden.
In Gewerbegebieten sollen vordringlich im Rahmen der Bebauungsplanung einzelfallbezogene Lösungen zu öffentlichen bzw. privaten Grün- und Freiflächen festgesetzt werden. Insbesondere in Abhängigkeit von der geplanten Art der Nutzungen können hier die Anforderungen an Grün- und Freiflächen höchst unterschiedlich gestaltet sein (Erholung, Abschirmung etc.). Grundsätzlich sollten pro Arbeitsplatz 2 m² gemeinschaftlich nutzbares Grün geschaffen werden.
Die bestehenden öffentlichen Grün- und Parkanlagen sind sehr unterschiedlich in der Stadt verteilt, was zu Disparitäten zwischen den einzelnen Stadtquartieren führt. Die Karte „Grünflächenversorgung“ verdeutlicht, dass in jeder Stadtstruktur Defizite an öffentlichen Grün- und Parkanlagen bestehen. Die flächenhafte Darstellung (orangene Kreise) zeigt, wie viel Grünfläche rechnerisch in den jeweiligen Quartieren fehlt.
Es ergibt sich ein Bild aus gut versorgten, unterversorgten, stark unterversorgten, sehr stark unterversorgten Wohngebieten und Wohngebieten ohne öffentliche Grünflächen.
Rein rechnerisch sind die meisten Wohngebiete am Stadtrand stark bis sehr stark unterversorgt bzw. haben keine öffentlichen Grünflächen. Diese Wohngebiete liegen zumeist aber in unmittelbarer Nähe zum Wald oder den großen landwirtschaftlich genutzten Flächen und auch die Nähe zur Rednitz oder zum Main-Donau-Kanal bietet ein großes Erholungspotenzial. Andere Wohnquartiere verfügen über einen hohen Anteil an privaten, gemeinschaftlich nutzbaren Grünflächen oder privaten Gärten, so dass Defizite aus dem öffentlichen Bereich teilweise kompensiert werden können. In den dicht bebauten Innenstadtquartieren bestehen flächenmäßig allerdings kaum Ausgleichsmöglichkeiten. Hier ist zu prüfen, ob die Defizite durch alternative Angebote zumindest anteilig ausgeglichen werden können. Neben quantitativen Maßnahmen sind in diesen Räumen daher mit besonderer Priorität Maßnahmen zur Verbesserung der qualitativen Freiraumversorgung erforderlich.
Freiraumcheck
Sind die im Baulandbeschluss verankerten Freiraumversorgungswerte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nicht umsetzbar, wird ein Freiraumcheck durchgeführt, bei dem Alternativen der Freiraumqualifizierung und -quantifizierung im näheren Umfeld des Planungsvorhabens geprüft werden.
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