Qualifizierter Baumbestandsplan


Merkblatt: Der qualifizierte Baumbestandsplan in der verbindlichen Bauleitplanung

Bäume und Gehölze spielen eine wichtige Rolle im städtischen Ökosystem. Da wir den Klimawandel in den Städten am stärksten spüren, hat die Begrünung der Städte den größten Einfluss auf das tägliche Leben der Menschen - und zwar in regulierender, unterstützender wie auch kultureller Hinsicht.

Bäume und Gehölze spenden Schatten, Privatsphäre und senken durch Verdunstung die Temperatur in der Stadt. So tragen sie dazu bei, den Abfluss von Regenwasser zu verlangsamen, es zu absorbieren und es zu verdunsten. Sie bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Je größer der Baum ist, desto größer ist das Kronenvolumen und damit auch die Wirkung. So spendet beispielsweise ein großer Baum mehr Schatten und filtert mehr Schadstoffe aus der Luft.

Bäume und Gehölze verbessern die Lebensqualität, sie bringen durch Farbe und Struktur Schönheit in die Stadt und schaffen identitätsstiftende Räume.

Ein qualifizierter Baumbestandsplan dient der Darstellung der bestehenden Grünstrukturen wie Bäume, Sträucher, Hecken und Feldgehölze und der Bewertung des Zustands und der Bedeutung für das Plangebiet. Er wird daher in jedem Bauleitplanverfahren als Grundlage für die planerischen Entscheidungen und grünordnerischen Festsetzungen erstellt.

Das Merkblatt „Der qualifizierte Baumbestandsplan in der verbindlichen Bauleitplanung“ enthält in komprimierter Form die wesentlichen Punkte, die zur Erarbeitung von Bedeutung sind.

Flyer BBP in der Bauleitplanung Seite 1

Flyer BBP in der Bauleitplanung Seite 2


Verhältnis des qualifizierten Baumbestandsplans zur Baumschutzverordnung und Freiflächengestaltungsplanung

Die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg wird erst auf der Ebene der Genehmigungsplanung vollzogen. Baum- und Gehölzfällungen sind erst im Zuge des Baugenehmigungs- oder Zulassungsverfahrens zu konkretisieren und zu beantragen.

Der qualifizierte Baumbestandsplan in der Bauleitplanung im Maßstab 1:1.000 kann bei gegebener Aktualität die Grundlagen des Freiflächengestaltungsplans im Maßstab 1:100/ 200 ergänzen.


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Fachbereich Landschaftsplanung

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Baumschutzverordnung

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