Eine Ausbildung machen
Bitte beachten Sie:
Für die Einreise zum Zweck der Ausbildung oder Fortbildung wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes beantragen.
Betriebliche Ausbildung
Wenn Sie eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung machen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Zur Erteilung des Aufenthaltstitels ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zwingend notwendig.
Informationen zur Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird maximal für die Dauer der Berufsausbildung erteilt und verlängert. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis ist abhängig vom Nachweis Ihrer Lebensunterhaltssicherung sowie der Gültigkeit des Passes und Ihrer Krankenversicherung.
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung berechtigt Sie dazu, bis zu zehn Stunden je Woche von der Ausbildung unabhängige Beschäftigungen auszuüben.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Aufenthaltstitel
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen
Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Lichtbildseite aus gültigem Pass
- Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
- Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz
- einen Nachweis über Ihren Ausbildungsvertrag
- die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Bundesagentur für Arbeit
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, soweit vorliegend.
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
Schulische Ausbildung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden für eine qualifizierte schulische Berufsausbildung, die zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.
Die Aufenthaltserlaubnis wird maximal für die Dauer der Berufsausbildung erteilt und verlängert. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis ist abhängig vom Nachweis Ihrer Lebensunterhaltssicherung sowie der Gültigkeit des Passes und Ihrer Krankenversicherung.
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer qualifizierten schulischen Berufsausbildung berechtigt Sie dazu, bis zu zehn Stunden je Woche von der Ausbildung unabhängige Beschäftigungen auszuüben.
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2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen
Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Lichtbildseite aus gültigem Pass
- Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, soweit vorliegend
- Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz
- Schulvertrag
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
Arbeitsplatzsuche nach der Ausbildung
Sie haben Ihre betriebliche oder schulische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen. Nun sind Sie auf Stellensuche. Zu diesem Zweck können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für maximal 12 Monate erhalten. In diesem Zeitraum dürfen Sie ohne Einschränkungen arbeiten.
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Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Lichtbildseite aus gültigem Pass
- Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, soweit vorliegend
- Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz
- Schulvertrag
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.