Sie möchen in Deutschland selbstständig oder freiberuflich arbeiten?

Arbeiter bohrt Löcher in ein Metallplatte.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten, brauchen Sie für die Einreise in der Regel ein nationales Visum. Dieses Visum müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes beantragen.

Um selbstständig oder freiberuflich in Deutschland arbeiten zu können, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel. Lesen Sie hier, welche Kriterien Ihre Arbeit erfüllen muss, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

Ich möchte als Selbstständige bzw. Selbstständiger arbeiten

Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Arbeit erteilt werden:

- Es besteht wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
- Die Finanzierung Ihres Unternehmens ist gesichert.
- Vom Unternehmen sind positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft zu
erwarten

Die zuständigen Stellen und Behörden in Nürnberg (beispielsweise Handwerkskammer, Berufsverbände, Industrie- und Handelskammer) prüfen, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür müssen Sie einen aussagekräftigen Business-Plan vorlegen.

Bei der Prüfung konzentrieren wir uns besonders auf folgende Punkte:
- Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee
- Unternehmerische Erfahrungen
- Höhe des veranschlagten Kapitaleinsatzes
- Weitere Auswirkungen auf die regionale Beschäftigungs- und Ausbildungssituation
- Beitrag, den das Unternehmen für Innovation und Forschung leisten kann

Der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit wird für maximal drei Jahre erteilt.

Wenn Sie in Ihrer Arbeit erfolgreich sind und der Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Familie durch genug Einkommen gesichert ist, können wir Ihnen bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilen.

Folgende Gruppen haben erleichterte Voraussetzungen für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

- Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
- Ausländerinnen und Ausländer, die als Wissenschaftler oder als Forscher einen Aufenthaltstitel besitzen

Die selbständige Tätigkeit muss hierfür einen Zusammenhang mit dem Hochschulabschluss bzw. mit der Tätigkeit als Forscherin/Forscher oder Wissenschaftlerin/Wissenschaftler erkennen lassen.

Selbstständig und älter als 45 Jahre?

Wenn Sie bei der ersten Erteilung eines Aufenthaltstitels zur selbständigen Tätigkeit älter als 45 Jahre sind, müssen Sie nachweisen, dass sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen.

Berücksichtigt werden kann das Vermögen der/des Antragstellenden in jeglicher Form, etwa die im Aus- oder Inland bereits erworbene Rente sowie das Betriebsvermögen und die Investitionssumme.

Ihre Altersversorgung ist angemessen, wenn sie vergleichbar ist mit einer in Deutschland lebenden Person vergleichbaren Alters.

Ich habe bereits ein Aufenthaltstitel und möchte Selbstständig werden

Sie haben bereits einen Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck (zum Beispiel humanitäre Gründe) und möchten zusätzlich eine selbständige Tätigkeit? Dann müssen Sie keinen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen.

Beantragen Sie bitte zu Ihrem bestehenden Aufenthaltstitel eine Auflagenänderung .

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2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

Ich möchte freiberuflich tätig werden

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen in erster Linie selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten zur persönlichen, eigenverantwortlichen und fachlich unabhängigen Erbringung von Dienstleistungen für einen Auftraggeber.

Zur Gruppe der freiberuflich Tätigen zählen unter anderem Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer sowie selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten. Der Personenkreis der Freiberufler orientiert sich dabei an § 18 Einkommensteuergesetz (EStG):

Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels für freiberufliche Tätigkeit

Um einen Aufenthaltstitel für freiberufliche Tätigkeit zu erhalten, muss die Finanzierung Ihres Vorhabens gesichert sein. Zudem brauchen Sie die erforderliche Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufes oder eine bereits zugesagte Erteilung des Aufenthaltstitels.

Ob Sie diese Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllen, prüfen die zuständigen Stellen und Behörden in Nürnberg.

Die Erteilungsdauer des Aufenthaltstitels ist von der freiberuflichen Tätigkeit abhängig.
Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist frühestens nach fünf Jahren möglich.

Freiberuflich tätig und älter als 45 Jahre?

Wenn Sie bei der ersten Erteilung eines Aufenthaltstitels zur freiberuflichen Tätigkeit älter als 45 Jahre sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen.

Berücksichtigt werden kann das Vermögen des Antragstellenden in jeglicher Form, etwa die im Aus- oder Inland bereits erworbene Rente sowie das Betriebsvermögen und die Investitionssumme.

Ihre Altersversorgung ist angemessen, wenn sie vergleichbar mit einer in Deutschland lebenden Person vergleichbaren Alters ist.

Ich habe bereits ein Aufenthaltstitel und möchte freiberuflich tätig werden

Sie haben bereits einen Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck (zum Beispiel humanitäre Gründe) und möchten zusätzlich eine selbständige Tätigkeit? Dann müssen Sie keinen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen.

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Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.



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