In Deutschland studieren
Studienvorbereitende Maßnahmen
Bevor Sie ein Studium in Deutschland beginnen können, sind manchmal studienvorbereitende Maßnahmen nötig. Dazu gehören:
- studienvorbereitende Sprachkurse
- der Besuch eines Studienkollegs
- ein studienvorbereitendes Praktikum
Der Aufenthaltstitel wird für die Dauer der studienvorbereitenden Maßnahme, maximal aber für zwei Jahre erteilt. Im ersten Jahr ist die Beschäftigung nur in der Ferienzeit der jeweiligen Maßnahme erlaubt.
Deutsch-Intensivsprachkurs
Wenn Sie an einer privaten Sprachschule Deutsch lernen wollen, kann die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs für maximal ein Jahr erteilt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Sprachkurs mindestens 18 Wochenstunden umfasst und der Unterricht (werk-)täglich stattfindet. Nur dann handelt es sich um einen Intensivsprachkurs. Der Besuch eines Abend- oder Wochenendkurses reicht nicht aus, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Solange Ihr Intensivsprachkurs läuft, ist grundsätzlich keine Beschäftigung erlaubt.
Wenn Sie Ihren Sprachkurs erfolgreich beendet haben und anschließend studieren wollen, können wir Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilen.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Aufenthaltstitel
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen
Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Lichtbildseite aus gültigem Pass
- Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
- Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz
- Schulvertrag
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.