Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Krankmeldungen müssen der Schule vor 8:00 Uhr des ersten Tages der Abwesenheit durch einen Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden.
per Faxmitteilung
0911/ 231 -17-220 (Gymnasium und Realschule)
per Faxmitteilung
0911/ 231 -17-247 (Mittelschule)
Bitte beachten Sie:
Dauert die Erkrankung länger als fünf Unterrichtstage, muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, das auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.