Das Schulforum der BBS
Das Schulforum ist ein Gremium, das im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verankert ist.
In diesem Gremium besprechen Vertreter des Lehrerkollegiums, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler Themen, die das schulische Leben betreffen.
Rechtliche Grundlagen
Mitglieder des Schulforums sind der Schulleiter sowie drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, die oder der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder, der Schülerausschuss und ein Vertreter des Schulaufwandsträgers. Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter.
Das Schulforum berät Fragen, die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab. Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen:
- die Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf,
- die Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule,
- Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung),
- Festlegung der Pausenordnung und Pausenverpflegung,
- Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens.
Entscheidung durch die Schulaufsichtsbehörde
Kann eine einvernehmliche Entscheidung nicht in angemessener Zeit herbeigeführt werden, legt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Angelegenheit der Schulaufsichtsbehörde vor, die eine Entscheidung trifft. Bei der Festlegung eines jährlichen Höchstbetrags für schulische Veranstaltungen ist eine Abstimmung mit dem Elternbeirat erforderlich. Dem Schulforum ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben zu
- wesentlichen Fragen der Schulorganisation, soweit nicht eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten oder des Elternbeirats vorgeschrieben ist,
- Fragen der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung in Schulen,
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule,
- Grundsätzen der Schulsozialarbeit,
- der Namensgebung einer Schule.
Vermittlung in Konfliktfällen
Das Schulforum kann ferner auf Antrag einer oder eines Betroffenen in Konfliktfällen vermitteln; Ordnungsmaßnahmen, bei denen die Mitwirkung des Elternbeirats vorgesehen ist, werden im Schulforum nicht behandelt.
Wird einem Beschluss des Schulforums von der für die Entscheidung zuständigen Stelle nicht entsprochen, so ist dies gegenüber dem Schulforum - auf dessen Antrag schriftlich - zu begründen.
Das Schulforum wird vom Schulleiter mindestens einmal in jedem Schulhalbjahr einberufen.