Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten-SHK
Die Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten-SHK fand erstmalig an der Berufsschule 1 in Nürnberg statt.
Die Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten-SHK fand erstmalig an der Berufsschule 1 in Nürnberg statt.
Elektrische Anlagen (Heizungen, Solaranlagen, Öltankanlagen, usw.) dürfen vom Gas- und Wasserinstallateur und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, auch wenn sie die Meisterprüfung abgelegt haben, nicht in Betrieb genommen werden!
Diese Tätigkeiten dürfen nur dann vom SHK-Handwerker durchgeführt werden, wenn sich dieser, über eine spezielle Weiterbildung, zur Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten-SHK qualifiziert.
Dieser Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk" ist zeitlich nicht unbegrenzt gültig. Es ist erforderlich diesen Sachkundenachweis, in der Regel alle drei Jahre, durch eine Nachschulung mit abschließender Prüfung zu bestätigen.
Die Innung Nürnberg/ Fürth hat diese eintägige Nachschulung, heuer erstmalig an der Berufsschule 1 durchgeführt. In Zusammenarbeit mit Dozenten, Lehrkräften der Berufsschule 1 wurde für diese Nachschulung ein Konzept entwickelt welches den Teilnehmern eine praxisnahe Ausbildung mit anschließender Prüfung ermöglicht.
Insgesamt neun Schulungsteilnehmer konnten ihr Wissen zu folgenden Themen vertiefen:
• Richtlinien und Bestimmungen für die Errichtung elektrischer Anlagen
• Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
• Anschlussbedingungen und Kontrollübungen aus der Praxis
• Messungen zur VDE 0100 T.600 und zur VDE 0701-0707
Als Abschluss wurde von den Teilnehmern sowohl eine schriftliche als auch eine praktische Prüfung mit drei unterschiedlichen Messaufgaben abgelegt. Alle neun Schulungsteilnehmer haben die Prüfung mit Erfolg bestanden. Hierzu gratulierte der Schulleiter der B1 und der Geschäftsführer der Innung Nürnberg/ Fürth für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.