Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten-SHK
Die Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten-SHK fand erstmalig an der Berufsschule 1 in Nürnberg statt.
Die Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten-SHK fand erstmalig an der Berufsschule 1 in Nürnberg statt.
Dieser Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk" ist zeitlich nicht unbegrenzt gültig. Es ist erforderlich diesen Sachkundenachweis, in der Regel alle drei Jahre, durch eine Nachschulung mit abschließender Prüfung zu bestätigen.
Als Abschluss wurde von den Teilnehmern sowohl eine schriftliche als auch eine praktische Prüfung mit drei unterschiedlichen Messaufgaben abgelegt. Alle neun Schulungsteilnehmer haben die Prüfung mit Erfolg bestanden. Hierzu gratulierte der Schulleiter der B1 und der Geschäftsführer der Innung Nürnberg/ Fürth für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.