Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke mit gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Sie beziehen sich jeweils auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstücks mit definierten Eigenschaften. Für das Stadtgebiet Nürnberg bestehen nahezu flächendeckend Bodenrichtwerte, die in Form der Bodenrichtwertkarte im Maßstab 1:10.000 veröffentlicht sind.
Ermittlung der Bodenrichtwerte
Auf Grundlage der Kaufpreissammlung werden die Bodenrichtwerte durch direkten oder indirekten Vergleich aus gezahlten Kaufpreisen abgeleitet. Besondere Eigenschaften einzelner Grundstücke - wie z.B. Bodenbeschaffenheit und außergewöhnliche Grundstücksform - sind in den Richtwerten nicht berücksichtigt. Die Bodenrichtwerte werden regelmäßig zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl durch den Gutachterausschuss ermittelt.
Bodenrichtwerte als Orientierungshilfe
Die Bodenrichtwerte dienen u.a. dem Ziel eines transparenten Bodenmarktgeschehens, ohne jedoch eine bindende Wirkung bei Kaufverhandlungen zu haben. Sie sind einerseits eine Orientierungshilfe für den interessierten Laien, andererseits Ermittlungsgrundlage von Sachverständigen für Immobilienbewertungen.
Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch in steuerlichen Angelegenheiten. So liegen für die Erbschaft- und Schenkungssteuer (für Fälle, die nach dem Jahressteuergesetz 1997 zu bewerten sind) Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.1996 vor. Diese und die aktuellen Richtwerte können im Dienstleistungszentrum eingesehen werden.
Sollte es ihnen nicht möglich sein unser Online-Verfahren zu nutzen, bitten wir sie uns für eine schriftliche Auskunft, folgenden Antrag zukommen zu lassen.
Die Bodenrichtwertkarte erscheint jeweils zum Stichtag 31.12. eines geraden Jahres. Sie besteht aus neun geplotteten Kartenblättern. Die Gebühr für den gesamten Kartensatz beträgt 300 Euro.
Der Grundstücksmarktbericht erscheint jährlich. Die wesentlichen Teile des Inhaltsverzeichnisses finden Sie unter dem unten angeführten Punkt "Inhaltsübersicht".
Weitergehende Informationen zum Inhalt finden Sie in der Leseprobe
Berechtigte können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten. Bei Bedarf setzen Sie sich bitte mit dem unten genannten Ansprechpartner in Verbindung oder stellen Sie einen Antrag.
Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Grundstücken. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber anderer Rechte, Pflichtteilsberechtigte, Behörden und Gerichte. Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Erstellung eines Verkehrsgutachtens den hinterlegten Vordruck.