Regionalplan

Der vorliegende Regionalplan ist am 01.07.1988 in Kraft getreten und wird laufend fortgeschrieben (siehe Fortschreibungen).

Er ist ein langfristiges Ordnungs- und Entwicklungskonzept, das aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) entwickelt wird. Gemäß Art. 21 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) konkretisiert der Regionalplan die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung und damit die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung für die Region Nürnberg. Die regionalplanerischen Ziele stellen für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich Vorgaben dar, die zu beachten sind. Sie sind darüber hinaus für den Bürger sowie private Planungsträger eine zuverlässige Orientierungshilfe, ohne deren Entscheidungsspielräume zu ersetzen.

Mit dem Regionalplan verfügt die Region Nürnberg über ein räumliches Ordnungs- und Entwicklungskonzept, das die unterschiedlichen Interessen der kreisfreien Städte, der Landkreise, der kreisangehörigen Gemeinden, der verschiedenen Fachplanungsträger sowie der übrigen öffentlichen Planungsträger aufeinander abstimmt und Richtschnur staatlichen und kommunalen Handelns ist. Der für die Ausarbeitung des Regionalplans zuständige Planungsverband Region Nürnberg bezieht dabei sowohl ökonomische als auch ökologische und soziale Belange mit ein und stimmt die unterschiedlichen Raumnutzungsansprüche fachübergreifend aufeinander ab.

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