Wichtigste Aufgabe eines regionalen Planungsverbandes ist die Ausarbeitung und Fortschreibung des Regionalplans.
Die Regionalpläne konkretisieren das Landesentwicklungsprogramm für den Bereich der Planungsregion in fachlicher und örtlicher Hinsicht. Sie legen die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Region als Ziele der Raumordnung und Landesplanung fest.
Die regionalen Planungsverbände wirken außerdem mit
- bei der Aufstellung staatlicher Planungsziele,
- bei der Bauleitplanung,
- bei der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden,
- und im Rahmen von Raumordnungsverfahren.
Aufstellung und Fortschreibungen
Beteiligung an staatlichen Planungszielen • Landesentwicklungsprogramm • fachliche Programme und Ziele • einzelne Ziele
Beteiligung an der gemeindlichen Bauleitplanung • Flächennutzungsplan • Bebauungsplan
Beteiligung an Raumordnungsverfahren z.B. Verkehrsplanung, Energieplanung
Beteiligung an Fachplanungen z.B. Kindergartenbedarfspläne, Planungen kassenärztlicher und kassenzahnärztlicher Versorgung