In der Verbandsversammlung sind die Verbandsmitglieder mit je einem Verbandsrat vertreten. Die Stimmenzahl jedes Verbandsmitglieds richtet sich nach der Zahl seiner Einwohner. Die Verbandsversammlung beschließt über grundlegende Angelegenheiten des Verbandes (z. B. Verbandssatzung).