Organisationen des wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Lebens
Wegen des Interesses an einer schlanken und effektiven Verwaltung macht der Planungsverband von dem ihm durch das bayerische Landesplanungsgesetz eingeräumten Rechtes, weitere Organe sowie einen regionalen Planungsbeirat zu schaffen, keinen Gebrauch. In § 15 der Satzung des Planungsverbandes haben die Organisationen des wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Lebens jedoch weitreichende Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Fortschreibung des Regionalplans erhalten.