Das „Nürnberger Stadtrecht" enthält die vom Stadtrat Nürnberg beschlossenen Satzungen und Verordnungen, die selbständige Bedeutung haben. Das Rechtsamt wirkt beim Erlass dieser örtlichen Rechtsvorschriften aller Art mit. Die einzelnen Vorschriften sind nach Aufgabenhauptgruppen geordnet auffindbar. Die Inhaltsverzeichnisse der Aufgabenhauptgruppen enthalten die Kurzbezeichnung der jeweiligen Vorschriften und ihre sechsstellige Ordnungsnummer.