Nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) werden Rechtsreferendare im Rahmen des Vorbereitungsdienstes unter anderem bei einem Landratsamt oder einer Gemeinde ausgebildet. Bei der Stadt Nürnberg ist für diese Verwaltungsstation das Rechtsamt zuständig.
Sobald die Übernahmebestätigung des Rechtsamtes und die Zuweisung durch die Regierung von Mittelfranken vorliegen, erfolgt der etwa viermonatige Einsatz bei der Stadt Nürnberg bei einer Juristin oder einem Juristen des Rechtsamtes und in einer städtischen Fachdienststelle.
Ziel der Ausbildung ist es, einen Einblick in die Verwaltungspraxis zu vermitteln.
Ausbildungsplätze vergeben!
Im Zeitraum 01.06.2025 bis 30.09.2025 sind für die Verwaltungsstation der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bereits alle Ausbildungsplätze bei der Stadt Nürnberg, einschließlich der Bürgerämter und Eigenbetriebe, vergeben.
Bewerbung
Wenn Sie sich um einen Ausbildungsplatz bei der Stadt Nürnberg bewerben möchten, senden Sie uns bitte Ihre schriftliche Kurzbewerbung per Post oder E-Mail.
Bitte fügen Sie der Bewerbung den untenstehenden, von Ihnen befüllten Fragebogen bei.
Zudem werden folgende Angaben benötigt:
- Vollständige Adresse
- Telefonnummer und Mailadresse
- Zeitraum der Ausbildung bei der Stadt Nürnberg
- Lebenslauf
- Zeugniskopie der ersten Juristischen Prüfung
Bewerbungstermine und Übernahmebestätigung
Für die Verwaltungsstation beginnend ab Juni ist der Bewerbungszeitraum vom 01.10. bis 31.10. im Vorjahr.
Für die Verwaltungsstation beginnend ab Dezember ist der Bewerbungszeitraum vom 01.04. bis 30.04. im selben Jahr.
Die Übernahmebestätigung wird nach eingegangener Bewerbung im Rahmen der Ausbildungskapazität und der Gesamtbewertung der Bewerbung erteilt.
Sollten Sie sich bei mehreren Ausbildungsstellen beworben und von einer dieser Stellen eine Zusage erhalten haben, bitten wir, uns umgehend darüber zu informieren. Sie ermöglichen damit anderen Kolleginnen und Kollegen die Übernahme zur Ausbildung.
Neben der Verwaltungsstation bietet das Rechtsamt auch Praktika nach § 25 JAPO für Jurastudierende und Pflichtwahlpraktika nach § 48, 49 JAPO für Rechtsreferendare an.
Rechtsamt der Stadt Nürnberg
Geschäftstelle für Rechtsreferendare
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Der Zutritt von Hunden zum Gebäude des Rechtsamts ist nicht gestattet. Assistenzhunde sind von der Regelung ausgenommen.