Schadensfälle
Ansprüche bei Schadensfällen, für welche die Stadt Nürnberg haftet
Ein Schadenersatzanspruch gegen die Stadt Nürnberg kann entstehen, wenn durch pflichtwidriges oder schuldhaftes Verhalten, das die Stadt Nürnberg zu vertreten hat, ein Schaden eingetreten ist. Gegen Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ist die Stadt Nürnberg bei der Versicherungskammer Bayern haftpflichtversichert.
Erforderliche Angaben
Folgende schriftliche Angaben werden benötigt:
- Schadensort
- Zeitpunkt des Geschehens
- Schadenshergang
- Name und Anschrift
Geltendmachung von Ansprüchen
Der Schaden muss der Stadt Nürnberg schriftlich mitgeteilt werden. Hierfür stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung:
- Zuständiger Ansprechpartner ist die städtische Einrichtung (Dienststelle, Eigenbetrieb) in deren Geschäftsbereich der Schaden entstanden ist. Hier wird der Vorgang aufgenommen und mit einer Stellungnahme an das Rechtsamt der Stadt Nürnberg zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet.
- Wenn nicht bekannt ist, wer für den Geschäftsbereich zuständig ist, in dem der Schaden entstanden ist, kann entweder das Rechtsamt oder die Bürgerämter der Stadt Nürnberg weiterhelfen. Hier wird die Schadensmeldung aufgenommen und die notwendige Stellungnahme vom Fachbereich eingeholt.
Weitere Informationen:
Sonstige Hinweise
Das Rechtsamt leitet den bearbeiteten Vorgang, mit allen Unterlagen und Stellungnahmen, an die Versicherungskammer Bayern weiter. Diese prüft abschließend die Sach- und Rechtslage bei Haftpflichtfällen.
Die Schadensfälle werden im Rechtsamt im Sachgebiet Zentrale Dienste bearbeitet.
Rechtsamt der Stadt Nürnberg
Sachgebiet Zentrale Dienste
Hauptmarkt 16
1. OG, Zimmer 113
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 28 38
Telefax 0911 / 231 - 28 83
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Keine Mitnahme von Hunden
Der Zutritt von Hunden zum Gebäude des Rechtsamts ist nicht gestattet. Assistenzhunde sind von dieser Regelung ausgenommen.