Energie

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Keine Panik

Bestehende Heizungen können weiter betrieben und defekte Heizungen können weiterhin repariert werden. Seit Januar 2024 muss bei Neubau im Neubaugebiet jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Für alle Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb eines Neubaugebiets gelten andere Fristen. Das Gesetz wendet sich an Eigentümer von Wohnungen und Häusern, Mieter sind nicht verpflichtet.

Wie geht es weiter? Nürnberg macht dazu bis Mitte 2025 einen „kommunalen Wärmeplan“: Im Ergebnis wird klar sein, wo in der Stadt ab 2045 (!) welche Heizungsarten möglich sein werden. Damit bleibt sehr viel Zeit, sich die richtige Lösung für die eigene Wohnung oder das eigene Haus auszusuchen.

Ab Beschluss des Wärmeplans sind neue Gas- oder Ölheizungen sind in Nürnberg faktisch nicht mehr möglich. Beheizt werden können Gebäude in Zukunft damit vor allem mit:

  • Fern- oder Nahwärme
  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen

Heizungen, die vor 2024 eingebaut werden, können noch bis zum 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Brennstoff betrieben werden. Für komplexere Fälle wie den Ersatz von Gasetagenheizungen gibt es Übergangsfristen.
Wasserstoff wird in Nürnberg im privaten Gebrauch keine Rolle spielen.


Wärmeplanung

Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, muss Nürnberg auch klimaneutral heizen. Wie das wo am besten klappt, beantwortet die von der Stadt Nürnberg beauftragte „kommunale Wärmeplanung“. Voraussichtlich Mitte 2025 sollen wesentliche Antworten für die Nürnberger Wärmeversorgung der Zukunft vorliegen.
Der Gesetzgeber verlangt von allen Kommunen, diese Zukunft zu planen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2026 vorlegen. In Nürnberg wird der Plan zur Zeit erstellt und bis Mitte 2025 fertig sein. Ab dann greift die „65%-EE-Pflicht“. Das heißt, dass der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen ab dem Beschluss des Wärmeplans Mitte 2025 in Nürnberg faktisch nicht mehr möglich ist. Wichtig ist, dass nur neu eingebaute Heizungen betroffen sein werden, bestehende Heizungen dürfen bis spätestens 2045 weiterbetrieben und repariert werden.

Die Wärmeplanung zeigt nun auf, wie die Wärmeversorgung in Nürnberg künftig technisch und wirtschaftlich sinnvoll funktionieren wird und welche Heizoptionen bei Ihnen zu Hause vor Ort jeweils zur Verfügung stehen: Kann ein Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden? Wo sind Nahwärmenetze geplant? Und in welchen Stadtteilen sind Wärmepumpen empfehlenswert? Die Wärmeplanung richtet sich allein an Eigentümer – Mieter sind vom Gesetz nicht betroffen.

Ziel ist es, die jeweils effizientesten Lösungen für klimaneutrale Wärme sowie konkrete kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung transformiert wird. Es wird untersucht, wo bestehende Wärmenetze ausgebaut werden oder neue Wärmenetze entstehen können. Außerdem wird das Potenzial für lokale Wärmeproduktion und erneuerbare Energien untersucht.

Dabei fließen verschiedene Gegebenheiten wie typische Bebauung, Baualter, Quartierstrukturen, räumliche Wärmedichten sowie Netzausbau- und Betriebskosten in die Analyse ein. Die Studie ermöglicht einen Vergleich zwischen dezentralen und zentralen, also wärmenetzbasierten Wärmeversorgungslösungen. Darüber hinaus werden verschiedene Entwicklungsszenarien simuliert, die politische Ziele, wirtschaftliche Faktoren, Sanierungsfortschritte, technologischen Fortschritt, personelle Kapazitäten im Handwerk und andere relevante Faktoren berücksichtigen.

Die Wärmeplanung führt große Menge Daten zusammen, um zu klären, wie Nürnbergs Gebäude zukünftig ohne Gas und Öl beheizt werden können. Der Umbau hin zum klimaneutralen und geopolitisch sicherem Heizen ist eine große Aufgabe und wird Zeit brauchen. Nürnbergs Ziel ist es, effiziente, sozialverträgliche und klimaneutrale Wärmelösungen zu entwickeln.

FAQs

Was ist die Kommunale Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument für die Wärmeversorgung unserer Stadt. Sie zeigt uns, wie wir in Zukunft unsere Gebäude heizen und Warmwasser erzeugen können – und das mit möglichst geringem CO2-Ausstoß. Dabei setzen wir auf die Reduktion des Wärmebedarfs durch Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Sanierungen) und die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien unter Berücksichtigung der Potenziale im Stadtgebiet und der lokalen Gegebenheiten.
Deutschland hat das Ziel, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen und die Wärmeversorgung stellt dabei einen wichtigen Bereich dar. Die Umstellung der Wärmeversorgung gestaltet sich aufgrund des hohen Anteils an fossilen Energien und jahrzehntelang gewachsenen Strukturen jedoch herausfordernd. Das Wärmeplanungsgesetz ist zusammen mit den Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Kommunen mit über 100.000 Einwohnern bis spätestens Mitte des Jahres 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen müssen – in Nürnberg wird der Plan aber schon Mitte 2025 vorliegen.

Wie wird der Wärmeplan für Nürnberg erarbeitet?

Die Grundlagen für den Wärmeplan werden im Auftrag der Stadt Nürnberg durch das Planungsteam von IREES - Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien und e-think energy research erarbeitet. Nachfolgend wird die Vorgehensweise skizziert:

Bestandsanalyse:
Zunächst wird der aktuelle Wärmebedarf in Nürnberg genau unter die Lupe genommen. Wie viel Wärme benötigen unsere Gebäude? Welche Energieträger werden genutzt? Wie hoch sind die CO2-Emissionen für die Wärmeversorgung?

Potenzialanalyse:
Im zweiten Schritt wird das Potenzial erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung in Nürnberg untersucht. Wo könnten wir Sonnenenergie, Erdwärme, Gewässer, Abwasser, Abwärme oder Biomasse nutzen? Welche Gebäude eignen sich für Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Wärmenetz?

Zielszenario:
Auf Basis der Bestands- und Potenzialanalyse wird dann ein Zielszenario entwickelt. Es zeigt, wie wir die Wärmeversorgung in Nürnberg bis zum Jahr 2040 klimaneutral gestalten können.

Eignungsgebiete:
Anschließend werden Gebiete identifiziert, die sich besonders gut für bestimmte Wärmeversorgungslösungen eignen. Zum Beispiel könnten einige Stadtteile gut mit einem Wärmenetz versorgt werden, während andere eher für Wärmepumpen geeignet sind.

Strategie und Maßnahmenkatalog:
Es werden konkrete Maßnahmen entwickelt, um den Pfad zum Zielszenario in den nächsten Jahren zu beschreiten.

Was verändert sich durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Am 1. Januar 2024 sind zahlreiche Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele (Klimaneutralität bis 2045) leisten. Neue Heizungsanlagen sollen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zusätzlich enthält das neue GEG eine Reihe von Anforderungen an Bestandsgebäude, etwa im Hinblick auf die Dämmung von Gebäuden, die Automatisierung gebäudetechnischer Anlagen sowie Prüf- und Optimierungspflichten für bestehende Heizungsanlagen.

Was bedeutet die 65% Pflicht?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen neu eingebaute Heizungsanlagen künftig zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wie diese Anforderung erfüllt werden kann, hängt von der Art der Heizung (Wärmenetz, Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, etc.) ab. Das Gesetz wendet sich an Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnungen und Häusern, Mieter und Mieterinnen sind nicht verpflichtet.

Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Anforderung von 65% erneuerbarer Energien bereits ab dem 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greift das Gesetz erst nach Ablauf von Übergangsfristen, die von der Größe der Stadt abhängen. In Nürnberg müssen neue Heizungen die Anforderungen ab Beschluss des Wärmeplans (also voraussichtlich ab Mitte 2025) erfüllen.

Muss ich meine funktionierende Heizung tauschen?

Nein, niemand muss eine funktionierende Gas- oder Ölheizung austauschen, kaputte Heizungen dürfen auch weiterhin repariert werden (bis zum Jahr 2045). Ausgenommen sind alte, besonders ineffiziente Anlagen: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden – von wenigen Ausnahmen (§§ 71, 72 GEG) abgesehen–. Diese Regelung gilt schon länger und wurde nicht erst durch das neue GEG eingeführt.

Wie sollen wir dann stattdessen heizen?

Die Optionen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung werden sich von Haus zu Haus unterscheiden. Einige Gebiete werden besonders gut für Wärmenetze geeignet sein, in anderen könnten Wärmepumpen die umweltfreundlichste und kosteneffizienteste Lösung sein. In jedem Gebiet wird es aber durch Besonderheiten in Bau und Lage Ausnahmen geben, für die dann Individuallösungen gefunden werden. Die kommunale Wärmeplanung wird durchgeführt, um genau diese Frage zu beantworten: Wo kann erneuerbare Wärme in Zukunft herkommen und in welchen Wohngebieten ist welche Lösung optimal?

Was ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg?

Das Ergebnis der Wärmeplanung beinhaltet interaktive Wärmekarten, in denen voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete dargestellt sind. Eigentümer und Eigentümerinnen können sich informieren, welche Heizungsart sich für ihr Gebiet am ehesten eignet. Wichtig ist, dass daraus keine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizungsart hervorgeht.
Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein strategisches Planungsinstrument. Der daraus hervorgehende Wärmeplan ist zunächst nicht festgeschrieben und kann entsprechend geändert werden. Erst wenn es, basierend auf der kommunalen Wärmeplanung, in die konkrete Umsetzung von Maßnahmen geht, kann es allerdings zu entsprechenden Baustellen kommen, die auf der Baustellenkarte der Stadt Nürnberg laufend aktualisiert und eingesehen werden können. Durch das Zusammenlegen mit anderen Bauvorhaben soll die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg so gering wie möglich gehalten werden.

Eine Übersicht aktueller größerer Baustellen können Sie über die Übersichtskarte des Servicebetriebs des Öffentlichen Raumes einsehen:

Wo finde ich Informationen zu Förder- und Beratungsangeboten?

Auf der Klima-Seite des Referates für Umwelt und Gesundheit finden Sie alle Informationen rund um Klimaschutz und Klimaanpassung in Nürnberg, Energiesparen im Haushalt sowie Beratungs- und Förderungsangeboten:

Gibt es in Nürnberg bereits Wärmenetze?

Das Fernwärmenetz der N-ERGIE erstreckt sich ausschließlich auf Nürnberg. Stadtteile mit hoher Fernwärmedichte sind beispielweise Langwasser, Gibitzenhof oder die Altstadt innerhalb des Innenstadtrings. Der genaue Ausbaupfad ist abhängig von den Ergebnissen des Transformationsplans Fernwärme der N-ERGIE sowie des Kommunalen Wärmeplans der Stadt Nürnberg, die aktuell ausgearbeitet werden.
Weitere Informationen zum Ausbau des Fernwärmenetzes in Nürnberg finden Sie hier:

Wem muss ich mein Interesse an einem Fernwärme-Anschluss mitteilen?

Wer Interesse an einem Fernwärme-Anschluss hat, kann sich über das Kontaktformular an die N-ENERGIE für eine Beratung und Prüfung Ihrer individuellen Möglichkeiten wenden.



Was wird das Ergebnis sein?

Wärmepumpe

Der Regelfall im Neubau wird die Errichtung einer Wärmepumpe sein, wo möglich der Anschluss an ein Wärmenetz. Ansonsten kommen auch Biomasseheizungen in Frage.

Anforderungen an den Bestand

Wärmepumpen, die als Heizungsanlage in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten oder zur Einspeisung in ein Gebäudenetz, an das mindestens sechs Wohnungen oder sonstige selbständige Nutzungseinheiten angeschlossen sind, die nach Ablauf des 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt werden, müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Dies gilt nicht für Warmwasser-Wärmepumpen oder Luft-Luft-Wärmepumpen anzuwenden. Die Betriebsprüfung muss für Wärmepumpen, die nicht einer Fernkontrolle unterliegen, spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden (§ 60a GEG).

Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen. Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen. Die Wiederholung der Überprüfung ist nicht erforderlich, wenn nach der Inspektion an der betreffenden Heizungsanlage oder an der betreffenden kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlage keine Änderungen vorgenommen wurden oder in Bezug auf den Wärmebedarf des Gebäudes oder des konditionierten Bereichs keine Änderungen eingetreten sind (§ 60b GEG).
Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen (§ 60c GEG).

Ausnahmen (§ 102 GEG)

Wenn die Einhaltung von 65 Prozent Erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeutet, zum Beispiel aufgrund von Unwirtschaftlichkeit oder besonderen persönlichen, baulichen oder sonstigen Umständen, können sich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei der Bauordnungsbehörde von den Anforderungen des Gesetzes befreien lassen.

Befreiungsgründe können auch (altersbedingte) Finanzierungsschwierigkeiten oder sonstige persönliche Umstände sein. Von den Anforderungen kann befreit werden, wenn die notwendigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder Wert des Gebäudes stehen. Eine unbillige Härte liegt auch vor, wenn die notwendigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Hierbei sind unter Berücksichtigung des Ziels des GEG die zur Erreichung dieses Ziels erwartbaren Preisentwicklungen für Energie einschließlich der Preise für Treibhausgase nach dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel zu berücksichtigen.

Denkmalschutz

Die Regelungen zum Denkmalschutz gelten fort, dabei ist aber zu beachten, dass die Definition der erneuerbaren Energien als „im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend“ im Fall einer Abwägung dazu führen muss, dass das besonders hohe Gewicht der erneuerbaren Energien berücksichtigt werden muss. Die erneuerbaren Energien müssen daher bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität des Gebäudebestandes als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung eingebracht werden. Konkret sollen die erneuerbaren Energien damit im Rahmen von Abwägungsentscheidungen u. a. gegenüber Denkmalschutz oder im Immissionsschutz-, Bau- oder Straßenrecht nur in Ausnahmefällen überwunden werden.

Verfahren, Vollzug und Kontrolle

Wie bisher auch vollzieht die Bauordnungsbehörde das GEG. Sie ist damit auch für Ausnahmen zuständig. Das GEG gilt für alle Bauanträge seit dem 01.01.2024 (Datum der Antragstellung).
Wenn ein Gaskessel eingebaut wird, der mit 65 Prozent Biomethan betrieben wird, sind die Rechnungen über den Bezug von Biomethan für fünf Jahre aufzubewahren, gleiches gilt für „grünes Heizöl“. Auch beim Bezug von Fernwärme oder Wasserstoff ist die Einhaltung der Anforderungen durch Bestätigung des Lieferanten nachzuweisen.
Die Einhaltung der Anforderungen bei Strom-Direktheizungen im Neubau ist durch eine berechtigte Person nachzuweisen. Der Nachweis ist von dem Eigentümer mindestens zehn Jahre aufzubewahren und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

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