Ordnen

Die Bauordnungsbehörde

Die Behandlung von Anträgen nach der Bayerischen Bauordnung ist die Kernaufgabe der Bauordnungsbehörde. Dabei ist unerheblich, ob es sich um freigestellte, anzeige- oder genehmigungs- (gegebenenfalls auch um zustimmungspflichtige) Vorhaben handelt.
Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben kann im Einzelfall eine Abweichung von einer Vorschrift im öffentlichen Recht erforderlich werden.
Desweiteren obliegen die Aufgaben Denkmalschutz und Bodenarchäologie der Unteren Denkmalschutzbehörde in der Bauordnungsbehörde.

Bauordnungsbehörde

Bauhof 5

90402 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 43 30 oder - 43 31

Telefax 0911 / 231 - 43 33

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