Wegerecht und Widmung von Straßen
SÖR übernimmt für die Stadt Nürnberg die Widmung und Klassifizierung der Straßen. In Bayern gibt es fünf Kategorien von Straßen:
- Bundesfernstraßen
- Staatsstraßen
- Kreisstraßen
- Gemeindestraßen
- Sonstige öffentliche Straßen (Eigentümerwege, öffentliche Wald- und Feldwege)
Folgende Aufgaben übernimmt SÖR im Bereich Wegerecht:
- Öffentliche Verkehrsflächen klassifizieren und zuordnen
- Bestandsverzeichnis für öffentliche Verkehrsflächen führen
- Widmungs-, Umstufungs- und Einziehungsverfahren für öffentliche Straßen, Wege und Plätze
- Auskünfte und Fachberatung hinsichtlich Widmung von öffentlichen Flächen und Erschließung von Grundstücken
- Auskünfte hinsichtlich Ortsdurchfahrten von Bundes- und Staatsstraßen
Warum ein Widmungsverfahren?
Baut eine Kommune oder ein Bauträger eine Straße ist diese zunächst eine Privatstraße. Durch die Widmung wird die Straße zu einer "öffentlichen Einrichtung" und der Gebrauch ist jedermann gestattet. Die Widmung beschließt der Stadtrat und wird im Amtsblatt bekannt gemacht. Erst durch die Widmung gelten alle öffentlichen Rechte für den neuen Verkehrsweg.
In der Widmung können auch Einschränkungen für die Nutzung festgelegt werden (z.B. Radfahr- und Fußgängerverkehr).
Auskunft über gewidmete Verkehrsflächen
Auskunft über den Status einer Fläche – gewidmete Fläche oder ungewidmete Fläche – erteilt die Abteilung Wegerecht von SÖR.
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Straßenaufsicht, Wegerecht und Planfeststellung
Sulzbacher Straße 2-6
Zi. 102 1. OG
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-5682
Telefax 09 11 / 2 31-10479