Möglichkeit zum Widerspruch

Eigentümer von Baugrundstücken, die mit der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstückes auf der Internetseite des Stadtplanungsamts der Stadt Nürnberg nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit gemäß § 200 Abs. 3 BauGB der Veröffentlichung ihres Grundstücks zu widersprechen.

Ein eventueller Widerspruch kann auch schriftlich an folgende Adresse gerichtet werden:

Stadt Nürnberg

Stadtplanungsamt

Lorenzer Straße 30

90402 Nürnberg

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