Möglichkeit zum Widerspruch
Eigentümer von Baugrundstücken, die mit der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstückes auf der Internetseite des Stadtplanungsamts der Stadt Nürnberg nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit gemäß § 200 Abs. 3 BauGB der Veröffentlichung ihres Grundstücks zu widersprechen.
Ein eventueller Widerspruch kann auch schriftlich an folgende Adresse gerichtet werden:
Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt
Lorenzer Straße 30
90402 Nürnberg