Herzlich Willkommen auf den Seiten der Stadterneuerung im Stadtplanungsamt. Unsere Aufgabe ist die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen in Stadtteilen mit Entwicklungspotenzial. Rechtsgrundlage ist das „besondere Städtebaurecht“ im Baugesetzbuch. Kennzeichnend für die Stadterneuerung in Nürnberg ist der integrierte Bearbeitungsansatz, der städtebauliche, soziale, ökonomische, ökologische und kulturelle Handlungsfelder gleichwertig betrachtet.
Jahresrückblick 2024 - Impressionen aus den Stadterneuerungsgebieten
Helmut-Herold-Platz
Künstlerhaus
Anette-Kolb-Anlage
Pocket Park St. Anton
Skateanlage Münchener Straße
Spielplatz Flussstraße
Neubleiche
Pocket Park Peststadel
mehr zur Stadterneuerung
Unsere Aufgabe ist die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen in Stadtteilen mit Entwicklungspotenzial. Rechtsgrundlage ist das „besondere Städtebaurecht“ im Baugesetzbuch. Kennzeichnend für die Stadterneuerung in Nürnberg ist der integrierte Bearbeitungsansatz, der städtebauliche, soziale, ökonomische, ökologische und kulturelle Handlungsfelder gleichwertig betrachtet.
In Sanierungsgebieten werden auf der Grundlage eines vom Stadtrat beschlossenen Handlungsprogrammes insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Planungskonzepte, Studien, Gutachten, Wettbewerbe - Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kinder- und Jugendhäuser) - Umgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen - Anlage von Grünflächen und Spielplätzen - Verbesserung der sozialen Infrastruktur - Verbesserung des Wohnumfeldes, z.B. durch Hofbegrünungen - Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden - Modellhafte Bürgerbeteiligungsverfahren mit Online-Komponenten
Zum Selbstverständnis der Stadterneuerung gehört es, die Bürgerschaft am Prozess zu beteiligen. Hierzu wird in der Regel ein lokales Quartiersmanagement installiert.
Die öffentlichen Investitionen der Stadt Nürnberg werden von Bund und Freistaat Bayern im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst. Kommunale Förderprogramme, beispielsweise zur Hof- und Fassadenbegrünung sowie steuerliche Sonderabschreibungen bieten Anreize für private Sanierungstätigkeit.