Überörtliche Räumliche Planung
Der Aufgabenbereich der Überörtlichen Räumlichen Planung betrifft die Vertretung der fachlichen Interessen der Stadt Nürnberg bei überörtlich raumbedeutsamen Planungen, bei Planungen also, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen über rein kommunale Belange (deutlich) hinausgehen. Zur Aufgabenerfüllung bedarf es einer intensiven interkommunalen Kommunikation und Kooperation.
Überörtlich raumbedeutsame Planungen können unter dem Begriff "Raumordnung" zusammengefasst werden. Ausgehend von der Raumordnung des Bundes entwickelt und konkretisiert sich diese auf den nachfolgenden Planungsebenen der Landes- und Regionalplanung.