Bauen im Innen- und Außenbereich
Der Innenbereich
Der bauplanungsrechtliche Begriff des Innenbereiches bezeichnet die Gebiete der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ im Sinne §34 Baugesetzbuch(BauGB). Diese Ortsteile liegen nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne §30 BauGB.
Der Innenbereich ist bei Beachtung der Rahmenbedingungen einer baulichen Nutzung grundsätzlich zugänglich.
Der Außenbereich
Der bauplanungsrechtliche Begriff des Außenbereiches im Sinne §35 BauGB bezeichnet die Gebiete außerhalb der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ im Sinne §34 BauGB. Auch Außenbereiche liegen nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne §30 BauGB.
Aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses des Außenbereiches sind hier bauliche Nutzungen nur sehr eingeschränkt zulässig.
Innen- oder Außenbereich?
Ob ein Grundstück den Regelungskriterien des §34 BauGB (Innenbereich) oder des §35 BauGB (Außenbereich) unterfällt, hängt von der jeweiligen konkreten räumlichen Lage und örtlichen Situation ab und ist somit im Einzelfall zu entscheiden.
Beurteilung im Bereich von Bebauungsplänen nach §30 BauGB
Liegen Grundstücke im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne §30 Absatz 1 BauGB, so richtet sich die Zulässigkeit von baulichen Nutzungen ausschließlich nach den dort getroffenen Festsetzungen. Eine Beurteilung nach den Kriterien des §34 BauGB oder §35 BauGB erfolgt hier nicht.
Befinden sich Grundstücke hingegen in Bereichen für die Regelungen eines nicht qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne §30 Absatz 3 BauGB vorliegen, so beurteilt sich die Zulässigkeit von baulichen Nutzungen über die Regelungen des Bebauungsplanes hinaus im Übrigen nach den Kriterien des §34 BauGB für Grundstücke im Innenbereich und den Kriterien des §35 BauGB für Grundstücke im Außenbereich.
Im Flyer finden Sie weitere Erläuterungen und bildhafte Darstellungen zum Thema: