Baukunstbeirat

Die Aufgabe des unabhängigen Baukunstbeiratsgremiums der Stadt Nürnberg, das sich aus fünf stimmberechtigten, sachverständigen Mitgliedern aus den Fachbereichen Landschaftsarchitektur, Architektur, Städtebau und Denkmalpflege sowie weiteren beratenden Mitgliedern zusammensetzt, besteht darin, zu wichtigen Fragen der städtebaulichen und architektonischen Gestaltung Empfehlungen in Form von Gutachten abzugeben.
Diese sind eine Entscheidungshilfe für den Stadtrat bzw. für die sachlich zuständigen Ausschüsse und die Verwaltung.
Die Sitzungen des Baukunstbeirates sind öffentlich.

Die Geschäftsführung des Baukunstbeirates obliegt dem Baureferat der Stadt Nürnberg.
Die Geschäftsstelle wird durch das Stadtplanungsamt betreut und ist zuständig für die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs, die Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben und die Organisation der Sitzungen. Auch berät und betreut sie die Bauherrn und Architekten bei der Umsetzung der Protokollinhalte zu den Projekten.

Ein Sitzungsablauf organisiert sich wie folgt:

  • Es werden Sitzungs- und Planunterlagen mit Beurteilungen zum Planungsrecht und Bauordnungsrecht zusammengestellt.
  • Vom Stadtplanungsamt werden entsprechende Teile des Nürnberger Stadtmodells zur Verfügung gestellt, um eine Beurteilung des Projektes in seiner Umgebung zu ermöglichen.
  • Die Beiratsmitglieder machen eine Ortsbesichtigung.
  • Die Sitzungsprotokolle werden zusammen mit dem Vorsitzenden des Baukunstbeirates verfasst.
  • Die planungsrechtliche Stellungnahme wird zusammen mit den BKB-Protokollinhalten als Bestandteil des gemeindlichen Einvernehmens an die Genehmigungsbehörde weitergeben.
  • Die Öffentlichkeit wird unmittelbar nach der Sitzung informiert.
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