Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Am 23.10.2013 wurde vom Stadtrat ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept verabschiedet. Das Konzept wurde als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen und ist damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) zu berücksichtigen.