XPlanung
XPlanung bei der Stadt Nürnberg
Das Stadtplanungsamt hat XPlanGML als verpflichtendes Abgabeformat für Bebauungsplanverfahren eingeführt. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den DWG- und PDF-Formaten auch eine XPlanGML abzugeben ist.
Für Bebauungspläne, die ab dem 01.04.2023 neu eingeleitet werden, muss der Bebauungsplan-Entwurf zur Billigung auch als XPlanGML abgegeben werden. Bei späteren Änderungen der Planinhalte ist zum Satzungsbeschluss erneut eine XPlanGML abzugeben. Für bereits eingeleitete Bebauungspläne wird dieses Vorgehen ebenfalls empfohlen.
Rechtsverbindliche Bebauungspläne (Altpläne) werden schrittweise in den XPlan-Standard überführt.
Mit Art. 51 Abs. 2 des Bayerischen Digitalgesetzes wurde die Umsetzung dieses IT-Planungsratsbeschluss auch in Bayern verbindlich.
Für den XPlan-Standard hat das Stadtplanungsamt ein Pflichtenheft erstellt, in dem die Anforderungen definiert sind.
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Weitere Informationen
Das Programm "Digitale Planung Bayern" bietet verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung an und behandelt neue rechtliche und fachliche Anforderungen im Bereich der Planung. Es untersucht Lösungsansätze und informiert über aktuelle Entwicklungen durch Informations- und Schulungsveranstaltungen.
XLeitstelle
Bundesweit ist die XLeitstelle die Geschäfts- und Koordinierungsstelle für die kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung der Standards XPlanung und XBau.
XPlan Validator
Formale Konformitätsbedingungen lassen sich mit geeigneter Software automatisch überprüfen. Hierzu müssen die Plandaten als XPlanGML einer Schemavalidierung entsprechend der XPlanGML-Version unterzogen werden. Zur Überprüfung der XPlanGML ist der XPlan-Validator der XLeitstelle vorgeschrieben