Bebauungspläne – Die verbindliche Bauleitplanung

Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Satzungen nach dem Baugesetzbuch regeln Art und Maß einer baulichen Nutzung. Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist gekennzeichnet durch intensive Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung. Das Planungsergebnis ist verbindliche Grundlage der baulichen Nutzung.

Das Planungsinstrument

Der Bebauungsplan ist das klassische Instrument für die Ordnung des Baugeschehens und regelt die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Bodennutzungen. Damit schafft der Bebauungsplan für alle geltendes Baurecht. Die Stadt Nürnberg beschließt Bebauungspläne als Satzung, damit sind sie für alle BürgerInnen und Bürger unmittelbar geltendes Recht. Insbesondere sollen Nutzungskonflikte z.B.- zwischen Wohnen und Gewerbe, mit dessen Instrument verhindert oder verträglich reduziert werden.

Die Plandarstellung

Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, die durch eine Begründung mit Umweltbericht erläutert werden. Mit diesen Bestandteilen werden für Jedermann verbindliche Regelungen zur Art und Maß der Nutzung, häufig auch zu gestalterischen Fragen getroffen. Die bedeutsamsten Festsetzungen sind folgende:

Welche Art der Nutzung und Bebauung ist zulässig, z.B. Wohnhaus, Lagerhalle, Handwerksbetrieb etc.?
Welche Grundstücksteile dürfen überbaut werden und welche nicht?
Welche Dachform darf ich bauen (Gestaltung)?
In welchem Maß darf ich bauen? Wie hoch und wie viel Fläche meines Grundstückes darf ich bebauen?
Gibt es Vorschriften zur Bepflanzung oder zu versickerungsfähigen Belägen (Grünordnung)?

Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt

Thema Bebauungspläne

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Telefax 0911 / 231 - 8480

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