Wetzendorf
Die Gesamtentwicklung erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung als Bebauungsplan Nr. 4641 und ist in zwei Teilbebauungspläne aufgeteilt. Für die Realisierung sind bodenordnende Maßnahmen erforderlich, weswegen ein Umlegungsverfahren nach Baugesetzbuch notwendig ist.
Für die Baugebietsentwicklung müssen die Belange der dortigen landwirtschaftlichen Betriebe, der Anwohner und des Artenschutzes in Einklang gebracht werden. Dies erfolgt durch eine Gesamtbetrachtung in Hinblick auf die Grünflächenausstattung, Erschließung, Entwässerung, Artenschutz, soziale Infrastruktur etc.
Identitätsstiftendes und verbindendes Element des neuen Stadtquartiers in Wetzendorf soll der zentrale „Wetzendorfer Park“ werden. Grundlage für die Entwicklung eines Stadtteilparks an dieser Stelle ist das gesamtstädtische Freiraumkonzept Nürnberg, der „Masterplan Freiraum“.
Der Teilbereich A wurde als Bebauungsplan Nr. 4641A "Wetzendorf - Parlerstraße" vom Stadtplanungsausschuss am 22.12.2022 gebilligt. Dieser umfasst im Sinne der doppelten Innenentwicklung von Wohnen und Grün sowohl den überwiegenden Geschosswohnungsbauanteil, als auch die versorgenden Nutzungen und den Park mit seinen Zugängen.
Das gesamte Areal ist archäologische Verdachtsfläche (Bodendenkmal) und muss denkmalschutzrechtlich gesichert und freigegeben werden. Hierfür werden zuerst für die öffentlichen Grün- und Infrastrukturflächen großflächige archäologische Grabungen stattfinden.
Der Teilbereich B des Bebauungsplan Nr. 4641 befindet sich derzeit in Planung.
Flächengröße: ca. 8.5 ha
ca. 290 Wohneinheiten / ca. 650 Einwohner