Raumordnung des Bundes
Seine Kompetenz zur Raumordnung nimmt der Bund im Wesentlichen über die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) wahr. Die MKRO setzt sich aus dem für Raumordnung zuständigen Bundesminister und den für die Landesplanung zuständigen Ministerien und Senatoren zusammen. Aufgabe der MKRO ist die gegenseitige Unterrichtung und Abstimmung über grundsätzliche Fragen und Positionen der Raumordnung und Raumentwicklung.
Die MKRO formuliert politische Positionen zu grundsätzlichen raumordnerischen Fragen und verfasst Beschlüsse und Empfehlungen zu wichtigen Themen und Zweifelsfragen. Die Entscheidungen der MKRO besitzen keine Rechtswirkung, sind jedoch Empfehlungen mit politischer Bindungskraft.